: Bäcker muss erneut vor Gericht
BGH hebt den aufsehenerregenden Freispruch für den „Bäcker von Siegelsbach“ auf
KARLSRUHE taz ■ Der spektakuläre Mordprozess gegen den „Bäcker von Siegelsbach“ muss neu aufgerollt werden. In erster Instanz war der 49-jährige Bäcker Alfred B. vom Vorwurf des Raubmordes freigesprochen worden. Gestern hob der Bundesgerichtshof den Freispruch jedoch auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
Es ging um ein Blutbad in der Sparkasse der kleinen Ortschaft Siegelsbach (Baden-Württemberg). Bei einem Überfall erbeutete der unmaskierte Täter rund 33.000 Euro und schlug dem Bankangestellten anschließend mit einem stumpfen Gegenstand die Schädeldecke ein. Als ein Rentnerehepaar hinzukam, legte der Täter den Mann über einen Stuhl und schoss ihm in den Nacken, der Frau schoss er ins Gesicht, sie war sofort tot. Die beiden Männer überlebten schwer verletzt und beschuldigten den Bäcker. Auch zahlreiche Indizien sprachen gegen B., der akute Geldsorgen hatte.
Doch das Landgericht Heilbronn sprach den Mann im April 2006 überraschend frei. Es glaubte einem Bauern, der B. zur Tatzeit einige Straßen weiter gesehen haben wollte. Gegen diese Entscheidung gingen die Opfer und die Staatsanwaltschaft in Revision. „Warum versucht ein Bankräuber, zwei Rentner umzubringen, die sich ihm nicht in den Weg gestellt haben?“, fragte Bundesanwalt Wolfram Schädler und meinte: „Es liegt doch sehr nahe, dass er jemand ausschalten wollte, der ihn kannte.“ Das Landgericht habe diese Überlegung leider nicht angestellt, kritisierte der Anklagevertreter.
Auch die BGH-Richter hielten die Beweiswürdigung des Landgerichts für fehlerhaft. „Indizien wie eine Blutspur im Auto des Angeklagten oder ungewöhnliche Bargeldmengen in seinem Haushalt mögen für sich allein nicht ausreichend sein“, argumentierte der Vorsitzende Richter Armin Nack, „aber wenn viele derartige Indizien zusammenkommen, können sie durchaus ausschlaggebend sein.“
Vor allem kritisierte Nack, dass das Gericht dem Entlastungszeugen zu viel Gewicht zumaß. Der Bauer, der den Bäcker zur Tatzeit gesehen haben will, hatte erst im Prozess, also ein Jahr nach der Tat, erklärt, er habe damals auf die katholische Kirchturmuhr geschaut und sei sicher, dass die katholische Uhr auf die Minute richtig gehe, weil er sie regelmäßig mit der funkgesteuerten evangelischen Uhr vergleiche. „Das ist eine markante Schilderung, aber vielleicht hat der Mann nur seiner eigenen Fantasiegeschichte geglaubt“, gab Richter Nack zu bedenken.
Ein neuer Prozess wird nicht mehr in Heilbronn, sondern beim Landgericht Stuttgart stattfinden. CHRISTIAN RATH
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