: Kompetenzfreie Info-Technologen
■ Der Landesrechnungshof gibt ein vernichtendes Urteil über das Landesamt für Informationstechnik ab. Die vom Senat beschlossene Umwandlung des LIT in einen landeseigenen Betrieb sei geradezu kritisch
In Zeiten hochentwickelter Datenverarbeitungstechnologie und strenger Sparkonzepte subventioniert Berlin offenbar ein hoffnungslos überfordertes Landesamt für Informationstechnik (LIT). Das jedenfalls legt ein der taz vorliegender Bericht des Rechnungshofes nahe, der ein vernichtendes Urteil über die Informationstechnologen fällt. Dennoch hat der Senat am 5. August beschlossen, das Landesamt in einen landeseigenen Betrieb umzuwandeln. Er soll dem freien Wettbewerb standhalten und zum zentralen Rechendienstleister für die Berliner Verwaltung ausgebaut werden.
Um den Bestand des LIT zu gewährleisten, sollen die Senatsverwaltungen auf drei Jahre verpflichtet werden, ihre Datenverarbeitung weiterhin über den neuen Landesbetrieb laufen zu lassen. Sie werden dafür voraussichtlich überteuerte Preise zahlen.
In dem internen Gutachten hat der Landesrechnungshof den Senat eindringlich vor der Umwandlung des LIT gewarnt: „Für Kunden aus der freien Wirtschaft wird die Kompetenz nicht ausreichen, und die Preise werden voraussichtlich nicht konkurrenzfähig sein. [...] Die angestrebte Umwandlung ist unnötig, da dadurch ... die Leistungsfähigkeit [nicht] gestärkt wird. Wir halten die Umwandlung ... für geradezu kritisch.“
Die Kritik des Rechnungshofes trifft das LIT nicht unvorbereitet und muß auch dem Senat – mindestens jedoch der Innenverwaltung, dem das LIT unterstellt ist – gut bekannt sein. Grundlage der Analyse des Rechnungshofes waren verschiedene Gutachten, von denen das LIT eines selbst in Auftrag gegeben hatte. Das Landesamt für Informationstechnik verarbeitet sehr sensible personenbezogene und sicherheitsrelevante Daten unter anderem für das Einwohnermeldeamt, die Oberfinanzdirektion und den Polizeipräsidenten. Mit Bezug auf die vorausgegangenen Gutachten kommt der Rechnungshof bei der Gesamteinschätzung des LIT zu folgendem vernichtenden Urteil: „Das LIT (Landesamt für Informationstechnik) besitzt bei seinen Kunden in weiten Teilen ein schlechtes Image. Die Kompetenz ist in hohem Maße auf Einzelpersonen konzentriert. Eine breite Know-how-Basis ist nicht vorhanden. Das Dienstleistungsverhältnis ist nur mäßig ausgeprägt. Der Altersdurchschnitt der LIT-Mitarbeiter ist im Vergleich zu privaten Unternehmen sehr hoch. Der Anteil der gelernten Informatiker ist sehr gering. Ausgebildete Fachleute für Marketing und Vertrieb sind praktisch nicht vorhanden.“
Der Rechnungshof hält dem LIT durchaus – so ein Mitarbeiter – „hervorragende Arbeit in manchen Bereichen“ zugute. Angesichts seiner Analyse empfiehlt er jedoch zunächst einmal die Verwaltungsreform im LIT konsequent umzusetzen, den Rechenzentrumsbetrieb auf ein Betriebssystem umzustellen (bisher wird mit zwei unterschiedlichen Systemen gearbeitet) und eine Stellenreduzierung im „dreistelligen Bereich“. „Dabei“, so der Bericht trocken, „muß beim Personalabbau besonders darauf geachtet werden, daß die leistungsfähigen Mitarbeiter dem LIT erhalten bleiben.“
Im Gegenzug wirft das LIT dem Rechnungshof nun Fehler und Verfälschung vor. In einer Stellungnahme bezeichnet LIT-Chef Uwe-Jens Andresen die Analyse als „in erheblichem Umfang unrichtig und mit nicht belegten Vermutungen und Schlußfolgerungen vermischt“. Es entstehe der Eindruck, „daß Wertungen und Empfehlungen nicht mit dem für das vorliegende Thema erforderlichen Sachverstand getroffen wurden“. Auch die Innenverwaltung schließt sich dem Protest an. In einem Schreiben hält der zuständige Staatssekretär Eike Lancelle fest, daß „die Stellungnahme des LIT den inhaltlichen Einschätzungen der Innenverwaltung entspricht“.
Im Preußischen Landtag steht nun die Fortsetzung des Streits an. Voraussichtlich am 23. September berät der zuständige Ausschuß für Kommunikationstechnologie in einer Anhörung über die Senatsvorlage. Barbara Junge
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