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Zweite Schlappe vor Gericht

Landgericht weist Klage der Bankgesellschaft auf Schadenersatz gegen ehemalige Manager ab. Die Vorwürfe seien nicht tragfähig. Zudem habe der Aufsichtsrat der Bank die Manager entlastet

von RICHARD ROTHER

Die Bankgesellschaft hat vor Gericht kein Glück: Auch die zweite Schadenersatzklage gegen ehemalige Manger des mehrheitlich landeseigenen Bankkonzerns scheiterte. Das Landgericht Berlin wies gestern eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Manager kostenpflichtig ab. Dabei ging es um Forderungen in Höhe von 36 Millionen Euro an den Chef der früheren Immobilientochter IBG, Manfred Schoeps, sowie drei weitere Manager. Erst vor zwei Wochen hatte das Landgericht eine Klage gegen den früheren Chef der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts erwiesen sich mögliche Pflichtverstöße der Exmanager bei der Übertragung von 4.000 Wohnungen der umstrittenen Plattenbaufirma Aubis in IBG-Immobilienfonds als nicht belastbar. Zudem sei die Klage schon deshalb abzuweisen, weil die angeklagten Manager für diese Geschäfte vom Aufsichtsrat ihrer Firma entlastet worden waren. Es habe „wirksame Entlastungsbeschlüsse“ gegeben, so ein Justizsprecherin. Im Aufsichtsrat saßen unter anderen der damalige Bankgesellschaftschef Wolfgang Rupf sowie Ex-CDU-Landeschef Klaus Landowsky.

Den früheren Managern war vorgeworfen worden, unrentable Plattenbauten der Firma Aubis erworben und in die umstrittenen Immobilienfonds des Bankkonzerns verschoben zu haben. Heute verursachen die Immobilien Verluste, für die die Berliner aufkommen müssen. Das Land Berlin hat eine Bürgschaft von bis zu 21,6 Milliarden Euro für die Verluste aus den umstrittenen Immobilienfondsgeschäften erteilt; zuvor war die Bankgesellschaft nur durch eine Finanzspritze des Landes in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro vor der Pleite gerettet worden.

Erst vor zwei Wochen hatte das Landgericht eine Klage gegen den früheren Chef der Konzerntochter Berlin Hyp, Klaus Landowsky, und andere Bankmanager abgewiesen. Dabei ging es um einen Großkredit für umstrittene Bauten der Immobiliengesellschaft Aubis. Dass dieser pflichtwidrig vergeben worden sei, mochte das Gericht in erster Instanz nicht bestätigen.

Bankenexperten hatten jedoch immer wieder auf die schwierige Rechtslage bei den Verfahren aufmerksam gemacht. Von Anfang an sei klar gewesen, dass Schadenersatz nur schwierig durchzusetzen sein würde, da dafür ein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden müsse, hieß es.

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