: Das Salär bleibt doch geheim
Weil die FDP das Gesetzgebungsverfahren in die Länge zieht, wird die Veröffentlichungspflicht von Managergehältern nun nicht mehr beschlossen
BERLIN taz/dpa ■ Jürgen Schrempp muss sich nun doch nicht in die Karten gucken lassen. Denn der rot-grüne Gesetzesentwurf, der den DaimlerChrysler-Chef ebenso wie die Vorstände von knapp 1.000 börsennotierten Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer Einkünfte zwingen sollte, wird vor der Neuwahl wohl nicht mehr umgesetzt.
Die FDP will bei der morgigen Abstimmung einen eigenen Entwurf zum Umgang mit Vorstandsgehältern einbringen – auch wenn der keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Clou: Das erst vorgestern von der Fraktion verabschiedete Papier macht neue Anhörungsfristen im Bundestag nötig. Einer Fristverkürzung will die FDP nicht zustimmen, so dass der rot-grüne Entwurf nicht mehr rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann. FDP-Parteivize Rainer Brüderle erklärte: „Solange Unternehmen noch nicht dem Staat, sondern den Anlegern gehören, ist ein gesetzlicher Offenlegungszwang von Vorstandsgehältern nicht zu rechtfertigen.“
Die rot-grüne Koalition ist düpiert. SPD-Finanzexperte Joachim Poß sprach von einem „üblen Verfahrenstrick“ der FDP, die sich „millionenschweren Managern andienen“ wolle. Auch die Grünen schimpfen über liberale „Klientelpolitik“. Selbst die CDU ist irritiert: „Das ist ein Alleingang der FDP“, ist aus der Fraktion zu hören.
Die FDP weist die Vorwürfe hingegen zurück. Es gehe nicht um Blockade, erklärte das Büro von Parteivize Brüderle. Vielmehr nehme die Partei ihr parlamentarisches Recht auf eigene Anträge wahr. „Es ist doch unglaublich arrogant von SPD und Grünen, dass die denken, wir würden jetzt einfach ihren Entwurf absegnen“, heißt es. Der rot-grüne Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, dass Manager von Börsenunternehmen ab dem Jahr 2007 ihren Verdienst, ihre Gewinnbeteiligungen sowie ihre Pensionsansprüche publizieren sollten. Bei Verstößen hatte die Bundesregierung Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro angedroht.
Gestärkt werden sollte durch die Offenlegungspflicht vor allem das Kontrollrecht der Kleinaktionäre. Die reagieren nun erbost auf die Initiative der FDP: „Das ist schon ein Schlag, wenn man kurz vor einer möglichen Regierungsübernahme als Erstes so etwas ankündigt“, sagte Markus Straub, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Besonders ärgerlich sei das drohende Aus des Gesetzes, weil sich der größte Teil der Betroffenen schon damit arrangiert habe, findet er: „Die Diskussion war eigentlich schon abgeschlossen.“ KLAUS JANSEN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen