Asyl für Kurden aus der Türkei Gericht kritisiert Auswärtiges Amt

Bremen (taz) — Das Verwaltungsgericht in Stade hat am Donnerstag sechs kurdischen Familien innerhalb von zwei Stunden zum Asylrecht verholfen. In der 30seitigen Begründung erheben die Stader Richter schwere Vorwürfe gegen die türkische Regierung, die mit „Diskriminierungen, Repressalien und Verfolgungshandlungen“ die kurdischen Türken „Lebensverhältnissen aussetzt, unter denen ihr Verbleiben in der Heimat nicht mehr als ein menschenwürdiges Dasein bezeichnet werden kann“.

Kritisiert werden auch die Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amtes, auf die sich die Verwaltungsgerichte in ihren Asylurteilen normalerweise stützen. Die Kammer habe „die Überzeugung gewonnen, daß die tatsächliche Gefährdung der kurdischen Bevölkerung vom Auswärtigen Amt zu zurückhaltend dargestellt wird“.

In ihrer Anerkennung einer „Gruppenverfolgung“ für türkische Kurden berufen sich die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991, das im Unterschied zur bisherigen Rechtsprechung als ein wichtiges Kriterium für das Recht auf Asyl bereits anerkennt, wenn „Gruppenangehörige als Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen“.

Aktenzeichen 4 A 418/90 (Verwaltungsgericht Stade) und 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 (Bundesverfassungsgericht)