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Die ungeliebte Spätschicht

■ Monika Jüttner hat Kinder und keine Lust auf Abendarbeit

Ab und an mal abends arbeiten? „Wenn ich ganz allein wäre, dann würde mir das nichts ausmachen“, meint Monika Jüttner. „Denn dann könnt' ich am nächsten Morgen mal richtig ausschlafen.“ Die 31jährige lebt jedoch nicht allein, und sie kommt auch nur selten dazu, morgens lang zu schlafen. Monika Jüttner arbeitet sechs Stunden pro Tag hinter der Wursttheke einer Berliner „Kaiser's“-Filiale. Außerdem zieht sie zwei Töchter groß – und zwar alleine. Die ältere ist inzwischen zwölf, die jüngere acht.

Monika Jüttners Arbeitstag beginnt um sieben und endet um halb zwei, und das schon seit gut elf Jahren. „Ich bin da sehr günstig“, sagt die junge Frau, und meint die Arbeitszeitregelungen, die sie mit ihrem Chef aushandeln konnte. Andere Teilzeitkräfte müssen bei „Kaiser's“ ganztags arbeiten, zum Beispiel drei Tage pro Woche je neun Stunden. Mit solchen Arbeitszeiten kann sich Monika Jüttner gar nicht anfreunden: „Meine Große kommt jetzt in die Pubertät. Wenn ich da länger arbeiten müßte, käm ich irgendwann gar nicht mehr an sie ran.“ Schon die Kindergartenzeit der beiden Töchter war recht happig. Damals sprangen immer die Eltern ein, und das tun sie auch heute noch. Morgens gegen sechs kommt ihr Vater vorbei und macht den Kindern das Frühstück – „Mein Vater ist nämlich Hausmann. Außerdem können die Kinder so ausschlafen, bis es Zeit für die Schule ist, und müssen nicht mit mir zusammen aufstehen.“

Mittags, wenn die Fachverkäuferin für Fleisch- und Wurstwaren nach Hause kommt, hat sie dann Zeit für die Kinder. Im Sommer fahren sie zu dritt dann meist zum Garten – „wir haben da so 'ne kleine Laube am Stadtrand.“ Abendarbeit kommt für Monika Jüttner nicht in Frage, da würde sie sofort kündigen. „Denn immerhin verdiene ich 1.900 Mark netto im Monat.“ Dazu kommt noch der Unterhalt für die Kinder.

Über die Arbeit am Abend muß sich Monika Jüttner vorerst sowieso keine Gedanken machen. Denn kommt es in Berlin zum gleichen Tarifabschluß wie in Rheinland-Pfalz, kann sie sich sofort vom Abenddienst befreien lassen – solange die Jüngste nicht fünfzehn ist, steht ihr das tariflich zu. Kathrin Lohmann

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