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PDS stolpert über Stasi

■ Ein Drittel der Fraktion verweigert die selbst vorgeschlagene Gauck-Prüfung

Die im Mai selbstgewählte Stasi-Überprüfung der PDS droht jetzt wie ein Kartenhaus in sich zusammenzufallen. Von den 34 Abgeordneten der Fraktion stimmten nur 24 einer Anfrage bei der Gauck-Behörde zu, 10 wollen sich nicht der Prozedur unterziehen. Der Vorstoß der Abgeordnetenhausfraktion, sich vom parlamentarischen Verfahren des Ehrenrats abzukoppeln, wurde unterdessen vom Bundesbeauftragten der Gauck-Behörde aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Laut Stasi-Unterlagen-Gesetz könne eine „Person nicht unter dem Gesichtspunkt der Fraktionsmitgliedschaft, sondern nur in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter“ überprüft werden. Dazu sei nur das Parlament oder ein von ihm beauftragtes Gremium befugt, heißt es in einem Schreiben des Bundesbeauftragten an die PDS. Dagegen kündigte die Fraktion nun Widerspruch ein. Sollte auch dies scheitern, soll das Akteneinsichtsrecht beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Den Ausstieg aus dem Ehrenrat des Abgeordnetenhauses hatte die PDS-Fraktion im Frühjahr damit begründet, daß das geheim tagende Gremium „nicht geeignet“ sei, eine „der Geschichte und den darin handelnden Personen gerecht werdende Aufklärungsarbeit zu leisten“. Als unabhängige Prüfinstanz hatte die Partei, die die Ergebnisse nach interner Beratung der Öffentlichkeit präsentieren will, den Westberliner Juristen Uwe Wesel gewonnen. Das Verfahren ist in der Fraktion umstritten, wie die Verweigerung von rund einem Drittel der Abgeordneten zeigt. Neben einem „grundsätzlichen Mißtrauen gegenüber der Gauckbehörde“ hätten einige Betroffene auch „eine Abneigung, sich zum wiederholten Male überprüfen zu lassen“, erklärte PDS-Fraktionssprecher Günter Kolodziej. In der vergangenen Legislaturperiode wurden die Fälle von fünf PDS-Parlamentariern vor dem Ehrenrat beziehungsweise dem parlamentarischen Stasi-Untersuchungsausschuß verhandelt. Drei von ihnen gehören der jetzigen Fraktion erneut an. Severin Weiland

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