: „Eine Hinrichtung“
■ Bundesanwaltschaft beschuldigt in ihrem Plädoyer B. Hogefeld des Mordes
Frankfurt/Main (taz) – War Birgit Hogefeld an der Ermordung des US-Soldaten Edward Pimental in Wiesbaden und am Anschlag der RAF auf die US-Airbase in Frankfurt im August 1985 beteiligt? Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt. Nach Abschluß der Beweisaufnahme im Prozeß gegen Birgit Hogefeld vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt steht für die Bundesanwaltschaft fest, daß Hogefeld den GI Pimental aus dem US-Club „Western Saloon“ in Wiesbaden lockte und mit ihm anschließend in ein „von Liebespärchen gern aufgesuchtes Waldstück“ bei Wiesbaden fuhr. Dort – oder vielleicht auch schon vorher – sei Pimental dann von einem Kommando „George Jackson“ der RAF, dem Hogefeld angehört haben soll, mit einem „auf den Hinterkopf aufgesetzten Schuß regelrecht exekutiert“ worden, so einer der beiden Bundesanwälte in seinem Plädoyer. Die RAF habe die ID-Card (Identitätskarte) von Pimental gebraucht, um den bereits im Detail vorbereiteten Anschlag auf das Headquarter der US-Airforce durchführen zu können. Die Bundesanwaltschaft: „Das war eine Hinrichtung.“ – Für den Bombenanschlag auf die Airbase am 8. August 1985, bei dem zwei Menschen umgekommen waren, soll Hogefeld das „Bombentransportfahrzeug“, einen VW- Passat, auf einem privaten Automarkt im Gravenbruch bei Frankfurt gekauft haben. Der im Verfahren zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung umstrittene „Beweis“: die Unterschrift „Wagner“ auf dem Kaufvertrag für das Fahrzeug, die von Hogefeld stammen könnte. Das jedenfalls, so BKA-Gutachter, könne „nicht ausgeschlossen“ werden. Zudem deuteten die Phantombilder, die damals von den Verkäufern des Fahrzeugs angefertigt worden seien, auf Hogefeld als Käuferin hin. Fest steht, daß der mit Sprengstoff gefüllte VW am 8. August 1985 um 7.19 Uhr auf einem Parkplatz vor dem Headquarter der Airbase in die Luft flog – 19 Minuten nach der Entdeckung der Leiche von Pimental.
Die Bundesanwaltschaft wird in den nächsten Tagen weiter gegen Hogefeld plädieren. Mit einem Strafmaßantrag ist nicht vor kommenden Dienstag zu rechnen. Klaus-Peter Klingelschmitt
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