: Mehr Bürgerrechte für Lesben und Schwule
■ Schwulenverband stellt den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vor
Berlin (taz) – Mehr als 30 Seiten umfaßt der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetz für Homosexuelle, das Manfred Bruns, Sprecher des Schwulenverbands in Deutschland (SVD), gestern in Bonn vorstellte. Die einflußreichste Homoorganisation der Republik hat sämtliche Gesetzestexte durchforstet, in denen Homosexuelle direkt diskriminiert (wie im Personenstandsrecht) oder indirekt benachteiligt werden (Miet- oder Erbrecht).
Herausgekommen ist eine akribische Liste mit Änderungswünschen: So fordert der SVD ein Gesetz, das Diskriminierungen von Schwulen und Lesben generell untersagt – samt einer Gleichstellungsstelle des Bundes, „die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist“, so Bruns. Darüber hinaus soll ein Verbandsklagerecht für Homoorganisationen durchgesetzt werden. Soldatengesetz, Miet- und Arbeitsrecht, ebenso die Polizeigesetze oder das Öffentliche Dienstrecht sollen ebenfalls von Stellen gesäubert werden, die einer Gleichstellung von Homosexuellen im Wege stehen.
Die Ehe für Homosexuelle wird gleichfalls gefordert – wie auch ein Adoptionsrecht, denn der Glaube, daß ein Kind als Eltern eine Frau und einen Mann bräuchten, sei ideologisch und durch Erfahrungen in den USA widerlegt. „Die Bundesrepublik“, so Bruns, „droht langsam zum Schlußlicht der europäischen Entwicklung in Sachen Bürgerrechte für Schwule und Lesben zu werden“, formulierte der frühere Karlsruher Bundesrichter.
Während die CDU und CSU zu keiner Stellungnahme bereit waren („kein Handlungsbedarf“) und die FDP sich mit den Wünschen des SVD auseinandersetzen will, doch für die laufende Wahlperiode kein Engagement in Aussicht stellte, befand Christina Schenk aus der PDS-Bundestagsgruppe die SVD-Vorschläge für ungenügend. „Das Projekt Homoehe orientiert sich nur an Heteromustern.“ Sie schlägt statt dessen vor, Verwandtschaft nicht über den Trauschein zu stiften, sondern über eine freie Wahl. Der Bündnisgrüne Abgeordnete Volker Beck möchte hingegen erst mal überhaupt den Beginn einer Reform: „Über weitergehende Geschichten kann man sich später unterhalten.“ JaF
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