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Besitzer drängt auf Abriß

■ Eigentümerin der ehemals besetzten Häuser in Charlottenburg hat einen Abrißantrag gestellt. Bündnisgrüne Baustadträtin Beate Profe hat wenig Spielraum

Die Henning von Harlessem GmbH (HvH), Eigentümerin der Anfang August geräumten Häuser Einsteinufer 41 und Marchstr. 23, plant den Abriß der Gebäude. „Der Antrag ist gestellt, und die Eigentümerin drängt stark auf eine Genehmigung“, berichtet Beate Profé, grüne Baustadträtin in Charlottenburg. Im Juni hatten die Bezirksverordneten für die Fortführung des Bebauungsplans eine Mischnutzung aus Wohnen und Kleingewerbe für das Gelände beschlossen. Die Gebäude sollten erhalten, die Freiflächen für Neubauten genutzt werden.

„Das Baurecht bringt mich in eine unangenehme Zwangslage“, ärgert sich Profé. Prinzipiell habe der Eigentümer das Recht auf Abriß. Nur wenn Denkmalschutz oder eine Erhaltungssatzung vorliege, sei der Abriß nicht genehmigungsfähig. Das ist bei den Häusern jedoch nicht der Fall. Auch im Bebauungsplan sieht Profé keine Möglichkeit zum Gegendruck. „Es bringt wenig, wenn der Bezirk jetzt mit einer konkreten Planung vorprescht und wir dann niemanden haben, der sie umsetzt“, meint sie.

Um trotzdem noch den Bezirksbeschluß zu retten, setzt Profé nun auf Überzeugungsarbeit. Gemeinsam mit Vertretern der Technischen Universität (TU) will sie sich mit der Eigentümerin an einen Tisch setzen. Am Fachbereich Architektur der TU waren bereits vor Jahren Nutzungskonzepte für das Gelände erarbeitet worden. Sowohl Studentenwohnungen als auch Ausweichgebäude für die TU, die so die derzeit hohen Mieten für Fremdgebäude vermeiden könnte, hält Profé für realistisch.

Zwei der unbebauten Grundstücke um die geräumten Häuser gehören dem Land Berlin und sind derzeit der Hochschule der Künste (HdK) zugeordnet. Bei der von der HdK mitgetragenen Räumung hatte der Verwaltungsleiter der Kunsthochschule behauptet, auf dem Gelände könne nun endlich ein lange geplantes audiovisuelles Zentrum entstehen. Derartige Planungen sind der Baustadträtin aber bis heute unbekannt.

Profé prüft derzeit noch die Möglichkeiten der Zweckentfremdungsverordnung. Bei ungenehmigtem Leerstand kann in bestimmten Fällen ein Instandsetzungsgebot ausgesprochen werden. Wenn der Eigentümer sich weigert, kann der Bezirk die Instandsetzung selbst durchführen. „Das müssen wir dann aber vorfinanzieren“, schielt Profé auf die Haushaltslöcher. Es sei schwierig, sich die Kosten bei den Eingetümern wiederzuholen.

Mitten in Profés Bemühungen, die Häuser zu erhalten, platzte vorletzte Woche eine Brandstiftung in der Marchstr. 23. Die Baustadträtin will dazu keine Vermutungen anstellen. Doch Claudio Struck, grüner Bezirksverordneter, wird deutlicher. Es sei fast unmöglich, unbemerkt in das durch Stahlplatten und Alarmanlagen gesicherte Gebäude zu gelangen, meint Struck. „Ich frage mich: Wer hat ein Interesse an der Zerstörung der Häuser?“ Für ihn sei glasklar, daß nur eine Partei in Frage komme. Von der Hauseigentümerin war gestern keine Stellungnahme zu bekommen. Gereon Asmuth

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