: Im Zweifel für Abschiebehaft
■ Hamburger Behörden wollen Bosnier „rückführen“ – aber wie?
Eine Woche vor dem Stichtag weiß in Hamburg niemand, wie die Abschiebung der bosnischen Flüchtlinge in ihre sogenannte Heimat abzulaufen hat. Die Innenministerkonferenz (IMK) am Donnerstag hat entschieden, daß die Bundesländer von Oktober an mit der Rückführung von Alleinstehenden, kinderlosen Ehepaaren und Familien mit volljährigen Kindern beginnen können (taz berichtete).
Im Gegensatz zu anderen SPD-regierten Ländern will Hamburgs Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) bereits am 1. Oktober die Rückführung anlaufen lassen. „Inhuman“, urteilen die Grünen. Auch Schleswig-Holstein lehnt die Oktober-Frist ab und will die Flüchtlinge frühesten im April 1997 zurückschicken. Für Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) ist es „heller Wahnsinn“, die Menschen in den Winter auf den Balkan abzuschieben.
Von den in Hamburg lebenden 12.500 Flüchtlingen müssen rund 5000 von Oktober bis zum kommenden Sommer nach Bosnien zurückkehren. Allerdings haben die Behörden bislang nur eine vage Ahnung, wie die Aktion ablaufen soll. Zwangsweise Abschiebungen sind nach Auskunft der Innenbehörde noch vor Dezember möglich. Wer davon betroffen sein könnte, das konnte sie gestern allerdings nicht erläutern.
Das liege in den „Händen der Ausländerbehörden“, hieß es bei der Innenbehörde. Doch auch dort weiß derzeit noch niemand, welche Kriterien für eine sofortige Abschiebung gelten sollen. Es gebe derzeit rund 1300 Personen, deren letztmalige Duldung im Oktober und November auslaufe, sagt Sprecher Gunnar Eisold. Dabei setze man auf die „Freiwilligkeit und Kooperationswilligkeit“ der Betroffenen. Kämen sie der Aufforderung, das Land zu verlassen, auch nach der letzten Frist nicht nach, würden sie zur Fahndung ausgeschrieben und unter Umständen in Abschiebehaft genommen.
In welcher Form die Herkunft bei der Rückführung berücksichtigt wird, wissen die Behörden ebenfalls noch nicht. Es sei unklar, wie zum Beispiel bei bi-ethnischen Eheleuten verfahren werde, die nach dem Willen der IMK zur ersten Rückkehrerriege gehören. Eisold: „In vielen Bereichen ist es noch nicht abzusehen, wie die Entscheidungen auszusehen haben.“
Marion Kraske/taz
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