Den Amtsschimmel reiten

■ Schönebergs Bürgermeisterin Elisabeth Ziemer will Einbürgerungsverfahren von derzeit 14 auf vier Monate verkürzen. Scharfe Kritik an der Innenverwaltung

Die Verfahren zur Einbürgerung von ausländischen MitbürgerInnen seien zu kompliziert, meint die Schöneberger Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Ziemer (Bündnis 90/Die Grünen). „Die lange Dauer bis zu einer Entscheidung kann aber verkürzt werden“, sagte sie gestern gegenüber der Presse.

Die Bezirke, die seit 1992 für die Einbürgerungsverfahren verantwortlich sind, seien durch die Sparmaßnahmen in ihrer Arbeit beeinträchtigt worden, beklagte Ziemer. So gebe es in Schöneberg nur 3 1/2 Arbeitskräfte, die für die Bearbeitung der Antrage zuständig seien. Stellen, die geplant waren, aber nicht realisiert wurden, führten zu einem großen Anwachsen nicht erledigter Vorgänge. Durchschnittlich dauere es bis zur Entscheidung, ob es den deutschen Paß gibt, ungefähr 14 Monate. Dieses, sagte die Bürgermeisterin weiter, ließe sich auf 4 Monate verkürzen.

Ihr Hauptaugenmerk richtet Ziemer dabei auf die am Verfahren beteiligten anderen Behörden. Hier würden „zu viele Akten hin- und hertransportiert“. Man bräuchte zwar teilweise Auskünfte für die laufenden Verfahren, jedoch sei es überflüssig, daß ein „Ehepartner darauf geprüft werde, ob er tatsächlich die Deutsche Staatsangehörigkeit hat“.

Scharfe Kritik übte Ziemer in diesem Zusammenhang an der Innenverwaltung, die maßgeblich an den Verfahren beteiligt ist. Ziemer sagte wörtlich: „Die Informationspolitik des Innensenators ist äußerst schlecht.“ Wenn ein Fall nach den gültigen Gesetzen eigentlich eindeutig war, mußten dennoch von der Innenverwaltung Akten angefordert werden. Selbst als diese Regelung abgeschafft wurde, hätte Schönbohms Verwaltung die Bezirke darüber „nicht in Kenntnis gesetzt“, beklagte sie. Der Innensenator habe die Bezirke so „bewußt zu komplizierten Verfahren verpflichtet“. Paradoxerweise hätte sich Schönbohm darüber beschwert, daß die Bezirke hier „zuviel Arbeitsaufwand“ hätten.

Weitere Komplikationen hängen zum Teil damit zusammen, sagte Ziemer weiter, „daß beispielsweise Unterlagen von den Antragstellern nicht nachgereicht werden“. Ein erforderlicher zweiter Schritt bei der Einbürgerung ließe sich aber „nicht von Berlin aus steuern“, betonte sie, da die zuständigen Länder unterschiedliche Zeiten für die Entlassung ihrer Bürger aus der jeweiligen Staatsbürgerschaft hätten. Frank Fölsch