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Zweifelhafter Kompromiß bei DDR-Altschulden

■ 8,4 Milliarden Mark in Erblastentilgungsfond. Bund und Länder teilen sich Lasten

Bonn (taz) – Der monatelange Streit über die Übernahme der kommunalen Altschulden aus DDR-Zeiten scheint beigelegt zu sein. Bund, Länder und Gemeinden haben sich jetzt in Bonn auf ein Verfahren geeinigt, dem allerdings noch die Kabinette der neuen Bundesländer zustimmen müssen. Die Vereinbarung sieht vor, daß der Bund die Schulden in Höhe von 8,4 Milliarden Mark in seinen Erblastentilgungsfonds übernehmen wird, die Kommunen damit also entschuldet sind. Diese Schulden müssen jährlich mit 7,5 Prozent bedient werden. Das entspricht einer Summe von 630 Millionen Mark.

Bund und Länder übernehmen der jetzt getroffenen Absprache zufolge davon jeweils die Hälfte. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Krüger, nannte den Kompromiß einen „Sieg der Vernunft“. Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Werner Schulz, kritisierte, die Teilung der Lasten zwischen Bund und Ländern sei „in der Sache nicht begründet“. Mit der Vereinbarung konnte sich die Bundesregierung mit ihrem Standpunkt weitgehend durchsetzen.

Die Kommunen vertreten die Auffassung, daß es sich bei den von der DDR-Regierung vergebenen Krediten nur um Verrechnungsposten im DDR-Staatshaushalt gehandelt habe. Für die müsse der Bund aufkommen. Als ungerecht wurde von den Kommunen und Ländern auch immer wieder die Tatsache bezeichnet, daß die Kredite bei der Staatsbank der DDR aus politischen Gründen willkürlich verteilt worden waren. So war eine Vorzeigestadt wie Dresden fast schuldenfrei, während Städte wie Neubrandenburg und Hoyerswerda überproportional hoch belastet wurden. Bettina Gaus

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