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Hühner bleiben im Käfig

■ Regierungsentwurf für Tierschutzgesetz vorgestellt: Schutz für Labors und Massenkäfighaltung kritisiert

Berlin (taz/AP) – Das Bundeskabinett hat gestern das neue Tierschutzgesetz verabschiedet. Damit wird die deutsche an die EU-Regelung angepaßt. Für die meisten Tiere ändert sich dadurch wenig. „Bleibt der bisherige Entwurf unverändert, werden Hühner auch in Zukunft ihr Leben auf einem DIN-A4-Blatt großen Drahtgittergeflecht fristen müssen, und Schweine können weiterhin wie lebloses Stückgut kreuz und quer durch die Republik gekarrt werden“, so Wolfgang Apel, der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die Rüstungsindustrie darf weiterhin Waffen auch an Tieren testen.

Die Novelle sieht vor, daß Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika künftig verboten sind. Der Tierschutzbund weist darauf hin, daß damit in bisherigen Regelungen nur die Endprodukte gemeint sind. Neue Stoffe in den Produkten würden durchaus in Tierversuchen getestet.

Für die Forschung enthält der Entwurf laut Landwirtschaftsminister Jochen Borchert Verbesserungen. So müssen Genehmigungsverfahren künftig in drei Monaten abgeschlossen sein. Bei „geringfügigen Änderungen“ des Versuchs reicht eine Anzeige, eine neue Genehmigung ist nicht mehr nötig. Das Gesetz muß mit dem Bundesrat abgestimmt werden. Die SPD-regierten Länder hatten 1994 den ersten Entwurf der Regierung abgelehnt, weil die Regierung selbst leicht umzusetzende Vorschläge nicht berücksichtigte. rem

Bericht Seite 7, Kommentar Seite 10

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