: Gericht verurteilte DVU und NK
■ Rechte müssen 320.000 Mark an Bürgerschaft zurückzahlen
Wegen Zweckentfremdung öffentlicher Mittel müssen die Gruppen der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU) und der Nationalkonservativen (NK) in der Bremischen Bürgerschaft rund 320.000 Mark an das Parlament zurückzahlen. Das hat der Staatsgerichtshof in Bremen – das Verfassungsgericht des Landes – am Samstag entschieden. Danach muß die ehemalige DVU-Fraktion rund 262.000 und die frühere NK-Gruppe im Parlament knapp 60.000 Mark zahlen. Die Bürgerschaft hatte eine Rückzahlung von über 375.000 beziehungsweise rund 113.000 Mark gefordert.
Die Fraktions- und Gruppenmittel seien zweckbezogen gezahlt, von der DVU aber zu einem erheblichen Teil zweckwidrig verwendet worden, sagte der Präsident des Staatsgerichtshofes, Günter Pottschmidt, bei der Urteilsverkündung. Das Gericht erkannte unter anderem an, daß für etwa 144.000 Mark Zeitungserzeugnisse des DVU-Vorsitzenden und Verlegers Gerhard Frey erworben und verbreitet wurden. Dabei handle es sich um Parteienfinanzierung. Außerdem sollen rund 207.000 Mark an Sachverständige und Honorarkräfte gezahlt worden sein, wofür aber keine Belege vorgelegt wurden. Die DVU-Gruppe verweigert nach Pottschmidts Angaben jede Rechnungslegung.
Bei der NK sind dem Urteil zufolge die Mittel einfach unter die drei Mitglieder verteilt worden, „die das Geld zum Teil nach Gutdünken verbrauchten“. Die Gruppe habe keine Bücher geführt und sei zu ordnungsgemäßen Nachweisen nicht in der Lage.
Bei der Bemessung der Rückzahlungen hat das Gericht von der Bürgerschaft bereits einbehaltene Mittel der DVU verrechnet. Die NK befinde sich im Status der Liquidation, deshalb sei es aus Gründen der Prozeßökonomie sachgerecht, die einbehaltenen und für einen späteren Zeitraum bestimmten Mittel zu verrechnen, hieß es.
Die DVU war bei der Bürgerschaftswahl 1991 erstmals in Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen. Im Laufe der Legislaturperiode spalteten sich jedoch drei Abgeordnete ab und bildeten die NK-Gruppe. Damit verlor die DVU ihren Fraktionsstatus. Bei der vorgezogenen Bürgerschaftswahl im Mai 1995 spielten beide Parteien keine Rolle mehr. Gegen die Personen, die der Bürgerschaft falsche Angaben über die Mittelverwendung gemacht haben, ist Strafanzeige wegen Betruges gestellt worden. Der Landesrechnungshof war bei Prüfungen auf Unregelmäßigkeiten der Mittelverwendung gestoßen. Dabei war unter anderem ans Tageslicht gekommen, daß die DVU den Kauf eines Reißwolfes angegeben, in Wirklichkeit aber eine Waschmaschine erworben haben soll. dpa
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