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Illegale Kürzungen

Berlin (taz) – Das Berliner Verfassungsgericht hat dem Senat gestern eine schwere Schlappe zugefügt: Die im Frühjahr vom Abgeordnetenhaus beschlossene Schließung der Studiengänge Pharmazie an der Humboldt-Universität und Zahnmedizin an der Freien Universität (beide mit je 400 Studienplätzen) wurde für nichtig erklärt.

Das Gericht entsprach damit einer Normenkontrollklage der PDS und der Bündnisgrünen gegen Teile des von SPD und CDU verabschiedeten Haushaltsstrukturgesetzes. Darin war die Streichung der Studienfächer festgeschrieben worden, mit der der verschuldete Landeshaushalt in den kommendem Jahren entlastet werden sollte.

In seinem Urteil, das wenige Stunden vor der zweiten Sparrunde des Senats für 1997 erging, räumte das Gericht dem Gesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit ein, die Hochschulen in „Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung“ miteinzubeziehen. Zugleich kritisierte es aber die Form, in der die Abwicklung beschlossen wurde. Durch die Kürze der Anhörung der beiden Universitäten im Parlament sei die in Artikel 21 der Berliner Verfassung garantierte Freiheit der Wissenschaft verletzt worden. Insbesondere bemängelten die Richter, daß die betroffenen Universitäten lediglich zehn Minuten im Wissenschaftsausschuß des Abgeordnetenhauses angehört wurden. Die Verfassung sowie das Hochschulrahmengesetz und das Berliner Hochschulgesetz garantierten aber bei „wissenschaftsrelevanten Maßnahmen des Staates“ ein Recht auf Beteiligung der Hochschulen, „zumindest in Form angemessener Anhörung“. Indirekt billigt das Urteil, das mit sechs zu drei Stimmen gefällt wurde, dem Senat die Möglichkeit zur Kürzung im Hochschulbereich zu: Die Universitäten könnten „vom Staat und der Gesellschaft nur verlangen, was finanziell möglich ist“. Offen blieb, ob die Entscheidung auch Auswirkungen auf andere, von der Großen Koalition im Haushaltsstrukturgesetz beschlossene Streichungen von Studiengängen hat. Sev

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