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Rieger vor Gericht

■ Anwalt muß sich wegen Verwendung von NS-Symbolen verantworten

Der Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger muß sich vom heutigen Donnerstag an wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole erneut vor Gericht verantworten. Der Anwalt, der vorwiegend Straftäter aus der rechtsradikalen Szene zu seinen Mandanten zählt, war 1994 vom Blankeneser Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 7200 Mark verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Rieger Berufung eingelegt – nun wird vor dem Hamburger Landgericht neu verhandelt.

Rieger wird vorgeworfen, mehrere SS-Runen an einem Originalkübelfahrzeug der Wehrmacht angebracht und damit am 12. April 1993 in einem Konvoi alter Kriegsfahrzeuge durch Reinbek (Kreis Herzogtum-Lauenburg) gefahren zu sein. An den Kotflügeln hatten sich außerdem Wappen der zwölften SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ befunden.

Der braune Staranwalt stand bereits mehrfach wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und antisemitischer Äußerungen vor Gericht. Bereits 1970 wurde der Mitorganisator der alljährlichen rechtsradikalen „Hetendorfer Tagungswoche“ wegen Körperverletzung bei einer Demonstration der „Aktion Widerstand“ rechtskräftig verurteilt.

Jürgen Keyl, Vorsitzender des Hamburgischen Anwaltsvereins, bestätigte gestern gegenüber der taz, daß Rieger nicht mehr Vereinsmitglied ist. Keyl hatte den Rechts-Anwalt im Herbst vorigen Jahres brieflich zum Austritt aufgefordert, was Rieger denn auch „beleidigt“, so Keyl, tat.

In den vergangenen Monaten ist es etwas ruhiger um den Rechtsradikalen geworden. Nachdem der heute 50jährige Jurist im August 1995 von Antifaschisten auf offener Straße verprügelt worden war, hatte er angekündigt, nach Schweden – wo er ein Landhaus erworben und zum Schulungszentrum ausgebaut hat – auszuwandern. Dort will er sich nach eigenem Bekunden ganz der biodynamischen Landwirtschaft widmen. Marco Carini

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