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Verbeamtung von Lehrern vorläufig gestoppt

■ Westlehrer klagen Gleichbehandlung ein. Einstweilige Verfügung erlassen

Das Landesschulamt hat die Verbeamtung von 6.600 Ostberliner Lehrern vorläufig gestoppt. Wie die GEW gestern mitteilte, kam die Behörde damit dem sofortigen Erlaß einer einstweiligen Anordnung zuvor.

Die GEW hält den Senatsbeschluß, bis zum Jahresende alle Ostberliner Beamtenanwärter zu verbeamten, für rechtswidrig. „Ziel der GEW-Klagen ist es, ein gerechtes Verfahren bei den Verbeamtungen zu erreichen.“ Bewerber aus dem Westteil der Stadt von vornherein von anstehenden Verbeamtungen auszuschließen, verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so Laube. 320 Lehrer im Westen fühlen sich zurückgesetzt. 30 Leitverfahren werden mit Unterstützung der GEW die Gerichte beschäftigen. Nach Ansicht des beauftragten Rechtsanwaltsbüros Schmitt/Drachmann & Partner müßten sowohl die Lehrkräfte berücksichtigt werden, die vor dem Fall der Mauer in den Westen geflohen waren als auch Lehrer, die bereits über eine verbindliche Zusage für eine Verbeamtung verfügen.

Für den kommenden Mittwoch wird eine Entscheidung des Gerichtes erwartet, ob die Verbeamtungen fortgeführt werden können.

Die Große Koalition hatte sich in der Haushaltsklausur für eine Verbeamtung ausgesprochen, weil sich damit 1997 kurzfristig 138 Millionen Mark sparen lassen, die für die Rentenbeiträge angestellter Lehrer fällig würden. Langfristig sind verbeamtete Lehrer allerdings teurer, weil sie für ihre spätere Pension anders als Angestellte keinen Arbeitnehmerbeitrag leisten.

Auf Druck der SPD war im Januar in der Koalitionsvereinbarung ein Verzicht auf weitere Verbeamtungen von Lehrern beschlossen worden. Im September machte der Regierende Bürgermeister Diepgen eine Kehrtwende. Begründung: Die Ostberliner Lehrer hätten sonst gute Aussichten, ihre Verbeamtung vor Gericht einzuklagen. taz

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