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Deutsche Bauern vor der Natur geschützt

Umweltministerin Angela Merkel will im neuen Naturschutzgesetz vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Bauern sichern. Dabei ist gerade die konventionelle Landwirtschaft hauptverantwortlich für den massenhaften Artentod  ■ Von Annette Jensen

Über einen einzigen Punkt herrscht Einigkeit: Das Naturschutzgesetz muß novelliert werden. Doch damit hat es sich dann auch schon. Bundesumweltministerin Angela Merkel hat zwar vor kurzem einen jahrelang erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt. Doch der Bundesrat schickte den Entwurf Anfang November postwendend zur vollständigen Überarbeitung zurück. Begründung von Sachsen-Anhalts Umweltministerin Heidrun Heidecke (Bündnis 90/ Grüne): „Der Gesetzentwurf hat mit modernem Naturschutz sowenig zu tun wie der Energieverbrauch eines Radfahrers mit dem eines Jumbo- Jets.“ Die zentrale Frage ist der Umgang mit der Landwirtschaft. Während Umweltschützer Vorgaben für alle Bauern fordern, heißt es in Merkels Vorlage: „Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff anzusehen ...“, wenn sie der „guten fachlichen Praxis“ entspricht. Im Klartext: Alles kann bleiben, wie es ist. Dünger- und Pestizideinsatz werden nicht beschränkt. Die Vorgaben kommen aus dem Landwirtschaftsministerium – und dem liegt an der Höhe der Erträge.

Umweltschützer wie Hubert Weinzierl, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, fordern hingegen: „Ein Naturschutzgesetz muß die Interessen des Naturschutzes gegenüber den bislang gehätschelten Interessen der Landwirtschaft deutlich aufwerten.“

Der Mehrheit des Bundesrats geht es aber vor allem ums Geld. Die Länder stoßen sich daran, daß sie Ausgleichszahlungen an Bauern leisten sollen, wenn sie ihnen in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet Auflagen machen. „Dies bedeutet jährliche Zahlungen in Millionenhöhe an die Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung der jetzigen Kulturlandschaft.“

Eigentum verpflichtet auch Bauern – argumentieren die Länder. Würde an dieser Stelle das im Grundgesetz verankerte Prinzip durchbrochen, stünden bald auch andere Nutzerkreise bei der Bundesregierung vor der Tür und forderten Subventionen für Umweltauflagen. Gegenüber dem bisherigen Gesetz sei die Novelle eine eindeutige Verschlechterung und werde deshalb abgelehnt.

Das Prinzip, Wirtschaftsinteressen brechen Naturschutzrecht, wird auch an anderer Stelle des Vorschlags aus dem Bundesumweltministerium deutlich. Fernmeldeversorgung, wichtige öffentliche Verkehrswege und Bundeswehrgrundstücke dürfen durch Naturschutzmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Insider rechnen damit, daß Bundesumweltministerin Merkel Anfang nächsten Jahres eine leicht überarbeitete Fassung des Gesetzes vorlegt.

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