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Genanalyse im Strafverfahren zugelassen

■ Bundestag beschließt: Richter dürfen genetischen Fingerabdruck anordnen

Bonn (AFP) – Der Bundestag hat am Freitag gesetzliche Rahmenbedingungen zur strafrechtlichen Anwendung des „genetischen Fingerabdrucks“ beschlossen. Damit ist die Analyse des in allen Körperzellen enthaltenen Genmaterials, der DNA, gemeint. Hinterläßt ein Straftäter am Tatort Haare oder Blutspuren, können die darin enthaltenen Geninformationen mit denen möglicher Verdächtiger verglichen werden. Stimmen die „Strichcodes“, die Abbildungen der DNA, überein, ist dies ein wichtiges Indiz für die Identität von Täter und Verdächtigem.

Mit der auf einem Regierungsentwurf beruhenden Änderung der Strafprozeßordnung wird festgelegt, daß Blutproben und andere Körperzellen nur für das Strafverfahren zu verwenden sind; werden sie dafür nicht mehr gebraucht, müssen sie sofort vernichtet werden. Allein aufgrund von belastenden Ergebnissen der DNA- Analyse darf in Deutschland nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch niemand verurteilt werden. Zusätzliches Beweismaterial wird benötigt. Nach dem neuen Gesetz kann nur ein Richter die DNA-Analyse anordnen, nicht etwa ein Staatsanwalt. Auch private Institute werden für DNA-Analysen zugelassen.

Die SPD stimmte zwar dem Vorhaben im Bundestag zu, ist aber nicht in allen Punkten zufrieden. So sollte die Speicherung von Daten in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Volker Beck (Bündnis90/Grüne) nennt das Gesetz unzureichend, da zwar die Vernichtung des Untersuchungsmaterials, nicht aber der Ergebnisse vorgesehen ist. Die DNA-Befunde aller Untersuchten blieben in den Akten. Auch über die Standards der Gutachter seien keine Regelungen getroffen worden.

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