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Umweltinfos leichtgemacht

■ Bundesverwaltungsgericht verurteilt Behörde zu mehr Offenheit im Umgang mit sensiblen Umweltdaten

Berlin (taz) – Deutsche Behörden müssen künftig bürgerfreundlicher werden. Das Berliner Bundesverwaltungsgericht verurteilte jetzt eine Behörde, einem Bürger Informationen über die mögliche Vergiftung seines Hausbrunnens schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der Kläger hatte eine solche Vergiftung des Brunnens befürchtet, weil sich in der Nähe seines Grundstücks eine stillgelegte Müllkippe befindet.

Die Behörde hatte dem Mann nach dem 1994 verabschiedeten Umweltinformationsgesetz zwar Akteneinsicht gewähren wollen, aber eine schriftliche Zusammenstellung der Meßdaten abgelehnt. Der Kläger hatte auf der Schriftform bestanden. Er benötige die vollständigen Ergebnisse der Wasseranalysen sämtlicher in der Umgebung der Deponie angelegten Probebrunnen. Nur so könne er sich fachlichen Rat holen und einen Experten bitten, das Risiko durch die Deponie abzuschätzen. Die Akten seien für einen Laien zu kompliziert.

Das Gericht schloß sich dieser Ansicht an. Zwar erlaube das Umweltinformationsgesetz der Behörde, den Bürger nur per Akteneinsicht zu informieren. Wenn ein Bürger aber Kopien beantrage, dürfe die Behörde dies nur dann ablehnen, wenn dafür gewichtige Gründe vorliegen. Solche Gründe hätten in diesem Fall nicht vorgelegen. Az.: BVerwG 7 c 64.95 ten

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