Billigere Dienstmädchen, teurere Kuren und weniger Krankengeld

Im kommenden Jahr steigen die Abgaben für die Sozialversicherung, die Leistungen aber wurden gekürzt. Meistens.

ARBEITNEHMERINNEN

Der Rentenversicherungsbeitrag steigt. Von 19,2 auf 20,3 Prozent vom Gehalt. Die Hälfte davon trägt die ArbeitnehmerIn, die damit 0,55 Prozent vom Brutto zusätzlich abgeben muß.

Wie in jedem Jahr erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen, bis zu denen Beiträge abgeführt werden müssen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze im Westen auf monatlich 8.200 Mark (Osten: 7.100 Mark). Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Grenze auf monatlich 6.150 Mark (Osten: 5.325 Mark).

Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich: Wer im kommenden Jahr bis zu 610 Mark (Osten: 520 Mark) im Monat verdient, muß keine Sozialversicherungsabgaben zahlen.

In der Krankenversicherung werden die Beitragssätze zum 1. Januar um 0,4 Prozentpunkte gesenkt (sie wurden deshalb kürzlich erhöht).

KRANKE

Zuschuß zum Zahnersatz bekommen grundsätzlich nur noch vor 1979 geborene Versicherte. Das nach sechs Wochen fällige Krankengeld wird um zehn Prozentpunkte gekürzt. Die Zuzahlung zu Medikamenten steigt um je eine Mark. Der 20-Mark-Zuschuß zu Brillengestellen entfällt. Die Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Kassen werden auf medizinisch Notwendiges reduziert.

Kuren sollen grundsätzlich nicht länger als drei Wochen dauern und im Abstand von mindestens vier (bisher drei) Jahren gewährt werden. Je Kurwoche werden zwei Urlaubstage angerechnet. Die tägliche Zuzahlung steigt auf 25 Mark (Osten: 20 Mark).

FAMILIEN

Es gibt mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind wird das Kindergeld 1997 um 20 Mark auf 220 Mark monatlich angehoben. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag – die Alternative für Leute, die viel Steuern zahlen – steigt, und zwar auf 6.912 Mark im Jahr.

VERMÖGENDE und ERBEN

Die Vermögensteuer entfällt zum 1. Januar.

Die Grunderwerbsteuer wird von 2,0 auf 3,5 Prozent angehoben.

Die Erbschaftsteuer steigt, und das rückwirkend vom 1. Januar 1996 an. Die persönlichen Freibeträge für erbende Ehegatten werden auf 600.000 Mark angehoben, hinzu kommt ein Versorgungsfreibetrag von 500.000 Mark für die Alterssicherung. Kinder erben 400.000 Mark steuerfrei.

Die Steuersätze reichen in der Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) von 7 Prozent bis zu 30 Prozent (ab 50 Millionen Mark steuerpflichtiges Erbe). Wichtig: Bebaute Grundstücke werden künftig nach dem Ertragswertverfahren mit dem 12,5fachen der Jahreskaltmiete bewertet. Als Alterswertminderung werden 0,5 Prozent abgezogen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden wegen der im Vergleich zu Miethäusern großen Flächen 20 Prozent auf den ermittelten Wert aufgeschlagen. Für Industriebauten und Betriebsvermögen gibt es Abschläge und höhere Freibeträge.

BESSERVERDIENENDE

Das Gehalt für Haushaltshilfen darf jetzt bis zu einer Höhe von 18.000 Mark (bisher: 12.000 Mark) von der Steuer abgesetzt werden.

Die 40 Prozent Sonderabschreibungen für Schiffe und Flugzeuge werden für Bau- und Kaufverträge ab dem 25. April 1996 abgeschafft. Für Schiffe mit Verträgen danach wird die Verlustzuweisung gekappt. Die Sonderabschreibung (Sonder-Afa) von 50 Prozent auf die Herstellungskosten neuer Gebäude im Osten wird halbiert.

ARBEITSLOSE

Die Bundesanstalt für Arbeit darf zur Prüfung der Bedürftigkeit bei der Arbeitslosenhilfe Auskünfte bei den Finanzämtern über die Freistellungsbescheinigungen und damit über die Vermögenssituation einholen. Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld) werden 1997 nicht entsprechend der Lohnentwicklung erhöht, sondern eingefroren.

Kommt das neue Arbeitsförderungsgesetz (AFRG) im Januar durch, bekommen ABM-Kräfte künftig nur noch 80 Prozent des vergleichbaren Tarifgehalts. Im Jahr 1997 wird deutlich an Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gespart.

ÄLTERE

Die Grenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit wird für Männer bis 2001 auf 65 Jahre angehoben und bei Frauen etwas später höhergesetzt. Für jedes Jahr vorzeitiger Inanspruchnahme werden 3,6 Prozent von der Rente abgezogen. Anrechnungszeiten wegen schulischer oder universitärer Ausbildung werden nur noch bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren berücksichtigt.

MIETER

Mit Jahresbeginn kann in den neuen Ländern eine Mietanhebung von 5 Prozent als zweite Stufe des Mietenüberleitungsgesetzes verlangt werden. Dies gilt nicht für solche Wohnungen, die nach der Vereinigung am 3. Oktober fertiggestellt wurden. Die günstigen Sonderregelungen für das Wohngeld in den neuen Ländern werden um etwa 10 Prozent weiter abgebaut. BD