piwik no script img

■ StudiumSozialversicherungspflicht

Seit Oktober 1996 zahlen Studierende Rentenversicherung. Wurden ArbeitgeberIn wie ArbeitnehmerIn mit zunächst je 9,6 Prozent vom Bruttolohn zur Kasse gebeten, so zahlen sie seit 1. Januar 1997 schon je 10,15 Prozent. Wer im Westen mehr als 610, im Osten mehr als 590 Mark verdient oder mehr als 15 Stunden die Woche arbeitet, gilt als nicht „geringfügig beschäftigt“ und muß zahlen. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch vor dem 1. Oktober 1996 eingegangen wurde, gilt „Vertrauensschutz“, soll heißen Versicherungsfreiheit. Gesetzentwürfe zur Einführung von Kranken- und Unfallversicherung liegen bereits in der Schublade des Bonner Gesundheitsministeriums. Eine Arbeitslosenversicherungspflicht steht jedoch nicht in Aussicht. Sonst könnten Studierende, da sie Geld eingezahlt hätten, ihr Studium von Arbeitslosengeld oder -hilfe finanzieren. uwi

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen