: Bremen will ein klares Ja
Bremen (dpa) – Eine Eheschließung auf plattdeutsch, bei der das Ja-Wort durch ein kräftiges „Jo“, „Jau“ oder gar „Dat will ick“ gegeben wird, ist nicht zulässig. Diese Auskunft bekam jetzt ein Mann, der sich beim Institut für niederdeutsche Sprache in Bremen nach der Möglichkeit erkundigt hatte, in der Hansestadt seine Zukünftige auf plattdeutsch heiraten zu können. Das Institut gab die Frage an das Standesamt weiter. Dessen stellvertretender Leiter Uwe Köhn erteilte einen negativen Bescheid. Begründung: „Amtssprache in der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 23 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VWVFG) vom 25. Mai 1996 (BGBl I S. 1253) deutsch.“ Außerdem könnten seine Kolleginnen und Kollegen die plattdeutsche Sprache allenfalls bruchstückhaft verstehen, teilte Köhn mit. Die Angelegenheit wird jetzt Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) zur Prüfung vorgelegt.
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