: Bremen will ein klares Ja
Bremen (dpa) – Eine Eheschließung auf plattdeutsch, bei der das Ja-Wort durch ein kräftiges „Jo“, „Jau“ oder gar „Dat will ick“ gegeben wird, ist nicht zulässig. Diese Auskunft bekam jetzt ein Mann, der sich beim Institut für niederdeutsche Sprache in Bremen nach der Möglichkeit erkundigt hatte, in der Hansestadt seine Zukünftige auf plattdeutsch heiraten zu können. Das Institut gab die Frage an das Standesamt weiter. Dessen stellvertretender Leiter Uwe Köhn erteilte einen negativen Bescheid. Begründung: „Amtssprache in der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 23 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VWVFG) vom 25. Mai 1996 (BGBl I S. 1253) deutsch.“ Außerdem könnten seine Kolleginnen und Kollegen die plattdeutsche Sprache allenfalls bruchstückhaft verstehen, teilte Köhn mit. Die Angelegenheit wird jetzt Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) zur Prüfung vorgelegt.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen