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taz gegen Borttscheller endet 1:0

■ Verwaltungsgericht: Innensenator durfte die taz nicht vom Hintergrundgespräch ausschließen

Schlappe für Ralf Borttscheller: Gestern hat das Bremer Verwaltungsgericht festgestellt, daß der Innensenator einzelne Presseorgane nicht willkürlich von Hintergrundgesprächen ausschließen darf. Genau das hatte Borttscheller nämlich mit dem taz-Kollegen Dirk Asendorpf getan. Die damalige Begründung: „Ich gehe auch nicht zu Parties, zu denen ich nicht eingeladen bin.“ Die Kosten für den Rechtsstreit, mehr als 3.000 Mark, zahlt das chronisch klamme Innenressort – und damit die gemeine SteuerzahlerIn.

Borttscheller, erfolgreicher Rechtsanwalt und damals noch relativ frisch im neuen Amt, hatte für den 21. Dezember 1995 zu einem „Hintergrundgespräch“ in die Räume seines Ressorts geladen. Erstens wollte er seinen neuen Pressesprecher Stefan Luft vorstellen und zweitens aktuelle innenpolitische Themen diskutieren. Eingeladen waren VertreterInnen aller tagesaktuellen Bremer Medien – bis auf die taz. Was Dirk Asendorpf allerdings nicht daran hinderte, zum Termin zu erscheinen. Weit kam er nicht. Schon im Foyer wurde er abgefangen und vom neuen Pressesprecher wieder hinausexpediert.

Es folgte ein ebenso umfangreicher wie kabarettreifer Notenwechsel. Noch vor Weihnachten schrieb der verschmähte Redakteur einen offenen Brief an den Senator, in dem er allerhöflichst um eine Erklärung anfragte, daß derlei nicht mehr vorkommen werde, „P.S.: Grundgesetz anbei“. Und die Landespressekonferenz, der Zusammenschluß Bremer JournalistInnen, erklärte, sie sei „nicht bereit, eine solche Diskriminierung zu akzeptieren.“

Das beeindruckte den Senator überhaupt nicht. Borttscheller erklärte: „Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich auch in Zukunft das Recht in Anspruch nehmen werde, sporadisch einen Gedankenaustausch in einem von mir von Fall zu Fall zu bestimmenden Kreis zu pflegen.“ Bald darauf gingen zwischen dem taz-Anwalt Waldemar Klischies und der Borttscheller-Anwältin Heike Ahrens-Kulenkampff die Stellungnahmen munter hin und her. „Der Innensenator vertritt nach wie vor die Auffassung, daß es in bürgerlichen Kreisen Sitte ist, dort Rotwein und belegte Brötchen zu sich zu nehmen, wo man eingeladen ist.“ Klischies retour: Auf Brötchen und Rotwein hätte die taz gerne verzichtet, auf Informationen nicht. Daß das Gespräch in den Diensträumen stattgefunden habe, sei bereits ein Indiz dafür, „daß es sich nicht um ein ,Weihnachtstreffen bei Ralf' gehandelt hat.“

So sahen das gestern auch die Richter. Die Borttscheller-Anwältin mühte sich noch redlich, das Gespräch zu einem „Small-Talk“ umzudeklarieren, in dem sicherlich auch über Innenpolitik geredet worden sei. „Wenn die sich kennenlernen, worüber sollen die dann sonst reden?“ Doch das vermochte nicht, das Gericht umzustimmen. Er wüßte von keiner Entscheidung, die in einer vergleichbaren Sache entschieden habe, daß der Ausschluß eines Journalisten rechtens gewesen sei, führte der vorsitzende Richter aus. Im Gegenteil: 1984 hatte die Berliner taz den Zugang zu Hintergrundgesprächen des Polizeipräsidenten erstritten.

Der Innensenator mochte gestern keine Stellungnahme abgeben. „Sie können Ihren Triumph abfeiern“, sagte Ressortsprecher Luft. Und zum Oberverwaltungsgericht solle die Sache auch nicht weitergetrieben werden. „Wir haben hier Wichtigeres zu tun.“ J.G. Aktenzeichen: 2 A 28/96

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