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Angeklagt: terroristische Vereinigung in der PKK

■ In Celle begann gestern ein Prozeß gegen zwei angebliche PKK-Funktionäre

Celle (taz) – Vor dem Oberlandesgericht Celle hat gestern ein Prozeß gegen zwei angebliche PKK-Funktionäre begonnen, denen die Bundesanwaltschaft Mitgliedschaft oder Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung vorwirft. Die Anklage geht von dem Konstrukt einer terroristischen Vereinigung innerhalb der PKK aus, der alle leitenden Funktionäre der Kurdenorganisation schon qua Funktion angehören sollen.

Zu dieser „terroristischen Vereinigung innerhalb des Funktionärsapparates der PKK gehören in der Bundesrepublik zumindest die Regions- und Gebietsverantwortlichen“ der Kurdenorganisation, heißt es in der Anklage. In den Augen der Bundesanwaltschaft sei diese Vereinigung für Brandschläge auf türkische Geschäfte und Vereine, zudem auch für eine Reihe von Übergriffen oder Attentaten auf abtrünnige PKK- Mitglieder verantwortlich.

Um konkrete Straftaten geht es in dem Prozeß vor dem 3. Strafsenat des OLG Celle indes nur am Rande. Dem Kurden Ismail Ö. wird selbst von der Bundesanwaltschaft keine Beteiligung an Brandanschlägen oder Racheaktionen vorgworfen. Zur Last legt ihm die Anklage nur, daß er in Deutschland, Belgien und Frankreich als hauptamtlicher Kader für die PKK gearbeitet haben soll. Da er zuletzt als PKK-Regionalverantwortlicher tätig gewesen sein soll, gilt Ö. als „Rädelsführer“. Wie der Anklagevertreter am Rande des Prozesses sagte, hat die Bundesanwaltschaft vor allem in jahrelanger Telefonüberwachung Erkenntnisse über die parteiinterne Funktion des 45jährigen Ö. gesammelt.

Nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist der 31jährige Shapour B. angeklagt. Ihn halten die Bundesanwälte für den PKK-Gebietsverantwortlichen für Hannover. Shapour B., gebürtiger Iraner und inzwischen kanadischer Staatsbürger, wird vorgeworfen, drei Brandanschläge in Hannover in Auftrag gegeben zu haben. Tatsächlich gebrannt hat es nur bei einem dieser Anschläge, wobei ein Sachschaden von 2.000 Mark entstand.

Ismail Ö. sprach gestern in einer Erklärung von einem politischen Prozeß mit einer Anklage ohne Grundlage, die nur auf erfundenen Vorwürfen beruhe. Jürgen Voges

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