■ Berliner Telegramm: Meldefrist für Beschäftigung Behinderter läuft ab
In Berlin und Brandenburg gibt es derzeit über 14.800 arbeitslose Schwerbehinderte. Arbeitgeber können bei Einstellung und Beschäftigung für die Dauer von drei Jahren Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bis zu 100 Prozent in Berlin und bis zu 80 Prozent in Brandenburg beantragen, wie das Landesarbeitsamt mitteilte. Bei Einstellung von über 55jährigen kann der Zuschuß sogar fünf Jahre lang gewährt werden. Zugleich erinnert die Behörde an die Pflicht der Betriebe, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 16 und mehr Beschäftigten müssen ihrem Arbeitsamt bis spätestens 31. März mitteilen, ob sie im zurückliegenden Jahr dieser Pflicht nachgekommen sind. Für jeden Arbeitsplatz, der trotz gesetzlicher Verpflichtung zur Erfüllung der Quote nicht mit einem Schwerbehinderten besetzt wurde, muß eine Ausgleichsabgabe von monatlich 200 Mark bezahlt werden. Wird ein schwerbehinderter Lehrling beschäftigt, wird er auf zwei „Pflichtplätze“ angerechnet. ADN
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