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Visum für Deutsche

■ Ein gefälschter Brief über Visumpflicht für deutsche Kinder kursiert in Winterhude

Diese Schreckensmeldung lugte am Wochenende bei zahlreichen Winterhuder Familien aus dem Briefkasten: „Bitte beachten Sie, wenn Sie in den Urlaub fahren: Ab dem 15. April 1997 benötigen deutsche Kinder unter 16 Jahren für ihre Wiedereinreise nach Deutschland ein Visum.“Diese auf den ersten Blick nicht als Fälschung zu erkennenende Information hatten Unbekannte mit dem offiziellen Briefkopf der Innenbehörde versehen.

Um dem Kind Unannehmlichkeiten bei der Rückreise zu ersparen, so das Papier, sollten Eltern bei der Ausländerbehörde einen Sichtvermerk für 40 Mark beantragen. Die findigen Fälscher wollten auf diese Weise offenbar gegen die von Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) im Januar erlassene Aufenthaltsgenehmigungspflicht für Kinder von Eltern aus den früheren Anwerbeländern im Mittelmeerraum protestieren.

Die entrüstete Antwort der Behörde folgte auf dem Fuße. Der Leiter des Einwohner-Zentralamtes, Ralph Bornhöft, verurteilte die Aktion. Sie sorge für Verunsicherung und trage nicht zur notwendigen Versachlichung des Themas bei, zürnte Bornhöft gestern. Das Amt will jetzt Strafantrag gegen Unbekannt stellen.

Aufatmen können freilich nur die Einheimischen. Dagegen benötigen mindestens 18.000 MigrantInnenkinder unter 16 Jahren aus der Türkei, aus Bosnien-Herzegowina, der Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Marokko, Slowenien und Tunesien ab Mitte April eine eigene Aufenthaltsgenehmigung. Dies gilt auch, wenn ihre Eltern bereits in der zweiten Generation in Hamburg leben. (Für alle übrigen ausländischen Kinder gilt bereits seit 1991 die Aufenthaltsgenehmigungspflicht.)

Nach dem Protest zahlreicher Organsisationen verzichtete das Bonner Innenministerium zumindest darauf, den Eltern der betroffenen Kinder einen Nachweis über genügenden Wohnraum abzuverlangen. Ursprünglich war obendrein geplant gewesen, das Aufenthaltsrecht der Kinder vom Einkommen der Eltern abhängig zu machen. Lisa Schönemann

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