: Europa hilft bundesdeutschem Recht auf die Sprünge
Wer bei der Arbeitssuche wegen seines Geschlechts diskriminiert wird, kann künftig höheren Schadenersatz bekommen. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (taz vom 23.4. 1997). Das Gericht erklärte das deutsche Recht für zu lasch. So konnten von sexistischen Arbeitgebern bisher maximal drei Monatsgehälter Schadenersatz verlangt werden. Hier sagt der EuGH: Wenn höherer Schaden entstanden ist, kann auch dieser eingeklagt werden. Das Diskriminierungsverbot beruht auf einer Richtlinie der EU von 1976. Ursprünglich konnten in Deutschland nur die Kosten für die fehlgeschlagene Bewerbung eingeklagt werden. Das Urteil stieß bei den Frauenministerinnen der Länder auf Zustimmung. Schleswig-Holsteins Ministerin Birk wertete es als „schwere Schlappe“ für ihre Bonner Kollegin Claudia Nolte. „Der Gerichtshof hat ihr deutlich gezeigt, daß das 2. Gleichstellungsgesetz zu lasch gestrickt ist“. chr
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