Interims-Strafe

■ Buchhändler soll 3.200 Mark blechen

Die Zeitschrift kommt teuer. 3.200 Mark Geldstrafe soll der Geschäftsführer des Eimsbüttler „Buchladens in der Osterstraße“, Peter O., bezahlen, weil in dem Geschäft angeblich Exemplare der linksradikalen Zeitschrift Interim zum Verkauf angeboten wurden. Das Amtsgericht Tiergarten – wegen des Erscheinens der Interim auch in Berlin vermeintlich zuständig – wirft dem Buchhändler vor, „billigend in Kauf“genommen zu haben, daß „unter Zuhilfenahme der Bauanleitung Sachbeschädigungen durch Inbrandsetzen begangen“werden könnten.

Der Hintergrund: In der Nummer 399 der Interim, die in dem Buchladen am 4. Dezember 1996 gesichtet worden sein soll, wird laut Amtsgerichtsbeschluß „eine Bauanleitung zur Herstellung und Zündung von Brandsätzen“gegeben. Das Gericht geht davon aus, das Peter O. der Inhalt der Zeitschrift bekannt gewesen sei.

Nach dem Dezember-Fund hatten Beamte des Landeskriminalamtes im Februar den Buchladen und die Wohnung seines Geschäftsführers auf den Kopf gestellt. Mit mäßigem Erfolg. Die Ermittler sichteten weder ein Exemplar der Interim noch Rechnungen über den Erwerb der inkriminierten Ausgabe. Sichergestellt wurden lediglich zwei ältere Quittungen über den Bezug der Berliner Autonomen-Zeitschrift. Peter O. kündigte inzwischen an, Widerspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. mac