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Kartellamt verstärkt Druck auf Rexrodt

■ „Bewag-Verkauf muß in Deutschland entschieden werden“

Das Tauziehen zwischen dem Senat und dem Bundeskartellamt um den Verkauf der 50,8 Prozent Bewag-Anteile wird heftiger. Während der Handel mit den Stromkonzernen Preag, Viag und Southern Company gestern vom Vermögens- und Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses gebilligt wurde, warnten die Wettbewerbshüter in außergewöhnlich scharfer Form vor dem Deal. Kurt Markert, Chef der zuständigen 8. Beschlußabteilung der Behörde, wiederholte seine Warnung, eine weitere Beteiligung der Preag an der Bewag werde nicht akzeptiert und die Entscheidung darüber müsse laut EU-Recht vom deutschen Kartellamt getroffen werden.

Markerts ungewöhnliche Direktheit hat einen Adressaten: Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt. Wenn das Abgeordnetenhaus wie geplant am 29. Mai dem Vertrag zustimmt, entscheidet er nämlich im Juni darüber, ob das Amt bei der EU-Kommission einen Verweisungsantrag stellt, um die Entscheidung über den Bewag-Deal wieder nach Deutschland zu holen. „Laut EU-Recht muß dafür auf einem gesonderten Markt eine marktbeherrschende Stellung verstärkt werden. Das ist hier eindeutig der Fall“, machte Markert seinem höchsten Dienstherrn Rexrodt Druck. Seine Beschlußabteilung jedenfalls werde empfehlen, einen solchen Verweisungsantrag zu stellen; und „es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn Brüssel diesen Fall nicht abgäbe“. Markert zog eine Parallele zu einem gestern entschiedenen Fall zwischen RWE und Bayernwerk (siehe Seite 7), der ebenfalls aus Brüssel wieder nach Berlin verwiesen worden war: „Rexrodt müßte gute Gründe haben, den Fall Bewag anders zu bewerten.“

Markert machte keinen Hehl aus seiner Ablehnung des Verkaufs: „Der Einstieg von Southern bringt überhaupt nichts für den freien Wettbewerb. Die Einbindung in das Konsortium ist wie die Erlaubnis, einem exklusivem Club beizutreten, mit der Auflage, sich auf der Schwelle zu erschießen.“ Zu dem Vorwurf eines Scheingeschäfts äußerte er sich nicht, doch „bei allem Nachdenken habe ich keine Antwort darauf gefunden, was für einen Sinn das Geschäft für Southern haben könnte“.

Der Wettbewerbshüter deutete einen möglichen kartellrechtlichen Ausweg an: Wenn die Preag die Umland-Stromversorger Mevag und Ose abstößt, dann „wäre ein wesentlicher Teil unserer Bedenken ausgeräumt“. Markert bestätigte auch, daß die Finanzverwaltung Ende 1996 ein Rechtsgutachten bestellt habe, um die alten Rechte der deutschen Stromkonzerne bei der Besetzung der Aufsichtsratsposten in Frage zu stellen. Doch auf einen langwierigen Prozeß habe sich der Senat wohl nicht einlassen wollen.

Der Vorstand der Bewag kündigte gestern an, er wolle dem Aufsichtsrat eine Erhöhung der Dividende um 20 Pfennig auf 1 Mark pro 5-Mark-Aktie vorschlagen. Die Grünen kritisierten die Maßnahme als Beweis dafür, daß die Käufer den Preis teilweise über eine erhöhte Dividendenausschüttung wieder hereinholen wollten. Bernhard Pötter

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