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Erste Verfassungsklage gegen Euro

■ Richter sollen Buchhaltungstricks verhindern

Freiburg (taz) – Kaum jemand zweifelt daran, daß sich das Verfassungsgericht mit der Einführung des Euro beschäftigen will und wird. Die jetzt eingereichte Verfassungsklage eines Münchener Journalisten ist dazu das Vorspiel.

Der ehemalige Chefredakteur der ADAC-Motorwelt, Klaus-Peter Heim, hat Verfassungsbeschwerde gegen die „kreativen Buchhaltungstricks“ erhoben, mit denen zahlreiche Finanzminister ihr Land doch noch Euro-fähig machen wollen. Konkret wendet er sich gegen zwei Beschlüsse der EU-Statistikbehörde Eurostat, mit denen die die Haushaltszahlen von Italien und Frankreich genehmigt wurden. Eurostat muß sicherstellen, daß die nationalen Daten im Hinblick auf die Konvergenzkriterien vergleichbar sind.

Heim kritisiert vor allem, daß die Statistiker sowohl die in Italien eingeführte einjährige Euro- Steuer akzeptiert haben als auch die Manipulation der französischen Regierung, die sich die künftigen Pensionszahlungen von France Télékom gutschreiben ließ. Heim sieht sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt und verlangt vom Verfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um vollendete Tatsachen zu verhindern.

Eigentlich sollen die deutschen Grundrechte nur gegen Verletzungen durch die deutsche Staatsgewalt schützen. Für die Wahrung von europäischen Grundrechten ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuständig. Tatsächlich haben sich die Karlsruher Richter aber schon mehrfach – in bewußter Kompetenzüberschreitung – auch für europäische Angelegenheiten als zuständig erklärt.

Die Beschwerde Heims, der schon gegen den Maastricht-Vertrag erfolglos vorgegangen war, dürfte dennoch wenig Chancen haben, schon weil er den Weg über Luxemburg nicht einmal probierte. Aber selbst in einem Unzulässigkeitsbeschluß könnten die Verfassungrichter einige warnende Hinweise an Bundesregierung und EU-Gremien unterbringen. Christian Rath

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