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Bundestag: Ein Herz für Organspende

■ Parlament verabschiedet nach einer emotionalen Debatte mit großer Mehrheit das neue Transplantationsgesetz. Auch Angehörige dürfen über Organentnahme bestimmen. Hirntod bleibt das alles entscheidende Kriterium

Bonn (taz/dpa) – Mit überraschend großer Mehrheit hat der Bundestag gestern den Entwurf für ein Transplantationsgesetz von Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) und dem SPD-Sozialexperten Rudolf Dreßler (SPD) angenommen. Der Abstimmung war eine mehrstündige emotionale Debatte vorangegangen. Darin ging es vor allem um die Fragen, wer einer Organentnahme zustimmen darf und ob der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werden kann.

Fast zwanzig Jahre lang ist in der Bundesrepublik um ein Gesetz zur Transplantationsmedizin gerungen worden, die sich bisher in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat. Für Abstimmungen und Debatte war der Fraktionszwang aufgehoben worden. So bildeten sich ungewöhnliche Konstellationen: Dreßler und Seehofer stritten Schulter an Schulter für die „erweiterte Zustimmungslösung“. Justizminister Schmidt-Jortzig kämpfte an der Seite der SPD-Rechtsexpertin Däubler-Gmelin und der Grünen für eine „enge Zustimmungslösung“.

Am Ende votierten in namentlicher Abstimmung 449 Abgeordnete für die erweiterte Zustimmung, wonach auch die Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden dürfen. 151 der Abgeordneten stimmten mit Nein, 29 enthielten sich.

Vor dieser Abstimmung hatte sich der Bundestag über Voraussetzungen für eine Organentnahme verständigt. Der „Hirntod“ des Organspenders bleibt dabei das entscheidende Kriterium.

Ein alternativer Gesetzentwurf, nach dem der Hirntod zwar der Zeitpunkt für eine zulässige Organentnahme sein soll, nicht aber schon den Tod des ganzen Menschen bedeutet, scheiterte. Für diesen Antrag stimmten 201 Abgeordnete.

Der aufmerksamste Zuhörer im Plenum des Bundestages war Klaus Kinkel. Stundenlang lauschte der Außenminister mit versteinertem Gesicht und spürbar aufgewühlt den Argumenten. Aus eigener schmerzvoller Erfahrung konnte Kinkel ganz persönlich nachvollziehen, worum im Parlament gerungen wurde.

Vor 15 Jahren stand er am Sterbebett seiner Tochter Petra vor der schwierigen Entscheidung, ob die Ärzte der nach einem Verkehrsunfall hirntoten Studentin Organe entnehmen durften oder nicht. Der frühere Staatssekretär im Bonner Justizministerium hatte sich damals gegen die Organspende entschieden. Tagesthema Seite 3

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