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Türkei siegt in Straßburg

■ Entlassung von Offizieren Rechtens

Freiburg (taz) – Die Türkei darf islamistische Offiziere aus der Armee entlassen. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, das Gericht des Europarates. Geklagt hatte der Militärrichter Faruk Kalaç, der 1990 seines Amtes enthoben wurde.

In seiner Klage beschwerte sich Kalaç, daß die Türkei sein Recht auf Religionsfreiheit und damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt habe. In der ersten Straßburger Instanz, vor der Kommission für Menschenrechte, hatte Kalaç im Februar 1996 sogar recht bekommen. Die Kommission entschied einstimmig, daß die türkische Maßnahme „ungesetzlich“ gewesen sei. Denn Kalaç seien weder konkrete Vorwürfe gemacht worden, noch habe er ein faires Verfahren erhalten.

Nach dieser Niederlage änderte die türkische Regierung ihre Strategie. Hatte sie vor der Kommission noch darauf beharrt, die konkreten Vorwürfe gegen Kalaç seien „Militärgeheimnisse“, argumentierte sie vor dem Gerichtshof, Kalaç habe eine islamistische Sekte unterstützt – und damit gegen die säkulare Ausrichtung der Armee verstoßen.

Einstimmig entschied gestern der EGMR, daß in diesem Fall doch keine Verletzung der Glaubensfreiheit vorliege. Schließlich habe Kalaç ohne Probleme fünfmal am Tag beten und den Ramadan einhalten können. Andererseits müsse jeder, der in eine Armee eintrete, damit rechnen, daß ihm besondere Loayalitätsverpflichtungen auferlegt werden. (Az.: 61/1996/680/870) Christian Rath

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