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CDU ohne Scientology

■ Das Bonner Landgericht bestätigt Ausschluß von Mitgliedern aus der CDU

Berlin (taz) – Scientologen werden es künftig schwer haben, gegen ihren Ausschluß aus der CDU juristisch vorzugehen. Das Bonner Landgericht entschied gestern in drei Fällen, daß die Partei mit dem Unvereinbarkeitsbeschluß von 1991 keinesfalls gegen die Prinzipien der Binnendemokratie verstößt. Geklagt hatten vor der 7. Zivilkammer in Bonn ein Ehepaar aus Wetzlar und ein Mann aus dem Kölner Raum, alle drei Anhänger des Sektenimperiums. Ende 1996 mußten sie nach einem Beschluß des Bundesparteigerichts endgültig ihre CDU-Parteibücher abgeben.

Daraufhin riefen sie das Landgericht an, weil ihrer Ansicht nach der Rausschmiß mit den Prinzipien der innerparteiliche Demokratie unvereinbar sei. Demgegenüber argumentierte das Gericht, die „totale Disziplin“, die die Scientologen von ihren Anhängern verlangten, stehe im Widerspruch zu den CDU-Grundsätzen. Diese seien den Prinzipien der Toleranz und der Entfaltung der Persönlichkeit verpflichtet. Die Zivilkammer hob auch auf unterschiedliche gesellschaftspolitische Wertvorstellungen ab. Während der der Gründer der Scientology, L. Ron Hubbard dafür plädiert habe, die sozial Schwachen an den Rand der Gesellschaft abzudrängen, fühle sich die CDU dem Sozialstaatsgebot verpflichtet.

Ob die Kläger das Urteil auf sich beruhen lassen werden, ist unklar. Die Pressesprecherin von Scientology-Deutschland, Sabine Weber, wollte gestern nicht ausschließen, daß es gerichtliche Schritte bis hin zum Europäischen Menschengerichtshof geben könnte. Sie betonte, keiner der drei Kläger habe sich „etwas zuschulden lassen kommen“. Das Urteil verletze das Grundrecht, am politischen Leben teilzuhaben.

Freudig reagierte CDU-Parteisprecher Rolf Kiefer. Die Entscheidung bestätige das Recht einer demokratischen Partei, sich von Positionen abzugrenzen, „die mit ihrer Programmatik unvereinbar sind“. Severin Weiland

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