Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht

Das Internationale Tribunal zur Ahndung von Kriegsverbrechen in Exjugoslawien in Den Haag ist das erste Gericht, das die Vereinten Nationen mit dem Ziel einrichteten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bestrafen. Es ist nicht nur ein Gerichtshof, sondern auch eine internationale Ermittlungsbehörde: Die Staatsanwälte des Tribunals können eigene Ermittler einsetzen, die Ende Juni in Ostslawonien auch erstmals einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher festnahmen. Außerdem verfügt das Tribunal über einen eigenen Strafvollzug. Dafür haben die Niederlande in Scheveningen ein Gefängnis zur Verfügung gestellt. Zuständig ist das Tribunal nur für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit dem 1. Januar 1991 auf dem Staatsgebiet Exjugoslawiens begangen wurden. Ein Ende dieses Auftrags ist nicht festgesetzt. Das Tribunal soll bis zu einem Datum arbeiten, „das der Sicherheitsrat nach der Wiederherstellung des Friedens bestimmt“.

Die Gründung des Gerichts wurde 1993 mit Resolutionen des UN-Sicherheitsrats beschlossen. Am 17. November 1993 nahm das Tribunal mit der Vereidigung der elf Richter die Arbeit auf. Seitdem hat das Tribunal 78 Verfahren eingeleitet, davon 53 gegen bosnische Serben, eins gegen einen kroatischen Serben, drei gegen serbische Offiziere der ehemaligen jugoslawischen Armee, 18 gegen bosnische Kroaten und drei gegen bosnische Muslime. Zwei Angeklagte sind gestorben, zehn sind in den Niederlanden inhaftiert. Die übrigen Angeklagten, darunter die Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadžić und Ratko Mladić, befinden sich auf freiem Fuß. AFP