: Wieder Sexualstraftäter verprügelt
■ Justizressort kann Häftlinge im Knast nicht schützen / Hamburg baut dagegen eine geschlossene Anstalt für Sexualtäter
In der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen ist wieder ein Sexualstraftäter von Mithäftlingen verprügelt worden. Wie erst jetzt bekannt wurde, ist der Häftling am 9. März von vier bis sechs Mitgefangenen in seiner Zelle derart mißhandelt worden, daß er mit schweren Gesichtsverletzungen ins Lazarett der Anstalt eingeliefert werden mußte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Insassen wegen Körperverletzung. Das hat das Justizressort gestern auf Anfrage der taz bestätigt.
Entdeckt und angezeigt wurde die Tat von einem JVA-Beamten, dem Ansprechpartner des Häftlings. Nach den jüngsten Vorfällen in der JVA – die Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sind – hat das Justizressort angeordnet, daß grundsätzlich Strafanzeige erstattet wird, wenn Gefangene von Mithäftlingen verprügelt werden. Dazu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Erst im September des vergangenen Jahres waren im Knast vier Sexualstraftäter – offenbar unter Mithilfe einer JVA-Beamtin – von Mithäftlingen verprügelt worden. In verzweifelten Briefen an den Justizsenator hatten sich Sexualstraftäter immer wieder über die permanente Bedrohung durch ihre Mithäftlinge beklagt. Trotzdem sieht das Bremer Justizressort keine Möglichkeit, die 36 Sexualstraftäter, die derzeit in Oslebshausen einsitzen, besonders zu schützen. „Es sind einfach zuviele“, sagt Justizpressesprecherin Lutzebäck. „Da müßte man eine eigene Anstalt bauen.“
Genau das geschieht jetzt in Hamburg. In Hamburg-Bergedorf wird eine geschlossene Anstalt für männliche Strafgefangene gebaut, die sich freiwillig wegen ihres abnormen Sexualverhaltens in Behandlung begeben wollen. Darüber hinaus werden in der Justizvollzugsanstalt Nesselstraße zwei Stationen mit je 15 Haftplätzen für Sexualstraftäter geschaffen, um sie vor Übergriffen ihrer Mithäftlinge zu schützen. Rund 2.400 Männer und Frauen sitzen derzeit in den zwölf Strafanstalten der Hansestadt ein – fast viermal soviel wie im Land Bremen. Die Anzahl der Gefangenen spielt bei der Entscheidung, extra Haftplätze für Sexualstraftäter zu schaffen, allerdings eine untergeordnete Rolle. Das betont Sabine Westphalen, Pressesprecherin der Justizbehörde Hamburg: „Es hat sich gezeigt, daß es dafür einen Bedarf gibt. Außerdem haben wir uns an der kommenden Gesetzgebung orientiert. Sie sieht vor, daß Sexualstraftäter in eigens dafür vorgesehene Einrichtungen eingewiesen werden sollen.“ kes
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