: Karlsruhe zur Heß-Demo
Das Landratsamt Wunsiedel kam mit einem blauen Auge davon. Trotz Bedenken bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot eines Schweigemarsches zum 10. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß. Die im Juni angemeldete Veranstaltung war von der Behörde Anfang August verboten worden. Begründung: Es müsse mit Straftaten der Teilnehmer und wegen der Gegendemonstrationen mit Krawallen gerechnet werden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigten diese Entscheidung am letzten Donnerstag und Freitag in zwei Instanzen. Für das Verfassungsgericht blieben nur wenige Stunden, um über den Antrag eines rechten Anwalts zu entscheiden. Leicht verärgert stellte sie fest, es sei „nicht ausgeschlossen“, daß die Behörden die Eilbedürftigkeit künstlich herbeigeführt hätten, um eine gerichtliche Überprüfung zu erschweren. Auch inhaltlich war die Kammer mit der Verbotsbegründung des Landratsamtes unzufrieden. Diese beruhe „teilweise auf länger zurückliegenden Vorgängen und teilweise auch auf Annahmen, die keine zuverlässigen Schlüsse auf den wahrscheinlichen Ablauf der geplanten Versammlung zulassen“. Am Samstag abend wurde das Verbot dann aber doch bestätigt. Ausschlaggebend war die Annahme, daß wegen des 10. Todestages „im besonderen Maß“ Ausschreitungen drohten.Christian Rath
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