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Transrapid im Tunnel

■ Die Bahn AG prüft, den Berliner Regionalverkehr in Nord-Süd-Richtung zugunsten der Magnetbahn aufzugeben

Berlin (taz) – Die Bahn AG prüft zur Zeit, ob sie zwei für Regionalzüge vorgesehene Röhren des Berliner Tiergartentunnels dem Transrapid zuschlägt. Das bestätigte ein Planer des Unternehmens am Wochenende. Auf den verbleibenden zwei Schienensträngen in Nord-Süd-Richtung würden dann vor allem Fernzüge verkehren; der geplante Regionalbahnhof unter dem Potsdamer Platz würde überflüssig.

Schon jetzt scheint klar zu sein, daß die Bahn zwei ihrer insgesamt acht Zufahrtsgleise zum geplanten Lehrter Zentralbahnhof im Zentrum Berlins dem Magnetschwebezug opfern will. Ursprünglich war vorgesehen, den Schwebezug aus Hamburg in einem eigenen Gebäude in der Nähe oder weiter südlich des Regierungsviertels enden zu lassen.

Die Begründung für die Überlegungen ist absurd: Wenn der Transrapid von Hamburg nach Berlin sich für die inzwischen alleinige und hauptverantwortliche Bahn AG nicht rechnet, so wie Kritiker und selbst der Bundesrechnungshof prognostizieren, dann muß der Schwebezug weiter nach Süden geführt werden, um ihn attraktiver zu machen. Vor allem die Anbindung des dann ausgebauten Flughafens Schönefeld ist dabei beabsichtigt. Nach bisherigen Planungen sollten Regionalzüge die Fluggäste aus dem Berliner Zentrum an den Südostrand der Stadt transportieren.

Völlig unklar ist, wie es für den Transrapid südlich des Tunnels weitergehen soll und ob sein Fahrweg möglicherweise auch dort Bahntrassen verdrängt. Auch die Finanzierung müßte neu kalkuliert werden, ist Bauland im Zentrum der Hauptstadt doch nicht ganz billig.

Die Berliner CDU und SPD unterstützen grundsätzlich den Transrapid, haben aber beschlossen, er dürfe „nicht zu Abstrichen bei der beschlossenen Ausbauplanung der Bahn innerhalb des Stadtgebiets von Berlin führen“. Ob sie zu diesem Wort stehen, wird sich bald herausstellen.

Die Überlegungen sind ein weiteres Beispiel dafür, wie selbstherrlich und an den Bürgern vorbei geplant wird. Der 4,5 Milliarden Mark teure Tiergartentunnel sollte nach bisherigen Vorstellungen der Bahn von Autos und der U-Bahn genutzt werden. Als zuständige Planungsbehörde war allein das Eisenbahnbundesamt eingesetzt – was bei bestimmten Planschritten ein einfacheres Verfahren bedeutet als beim Straßenbau. Dennoch lehnte das Bundesverwaltungsgericht Klagen von Naturschützern gegen das Verfahren ab. Vor diesem Hintergrund scheinen sich Bahn AG und die sie in punkto Transrapid bedrängende Bundesregierung sicher zu sein, entgegen bisherigen Planungen ein neues Verkehrsmittel durch den Tunnel schicken zu können. Die Anordnung eines neuen Planfeststellungsverfahrens mit entsprechender Bürgerbeteiligung scheint ausgeschlossen. aje

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