: Suizidversuche im Abschiebeknast?
■ Zwei Frauen aus Osteuropa schnitten sich die Unterarme auf
Zwei Frauen haben sich am vergangenen Freitag, dem 29. August, in der Abschiebehaft mit einer Rasierklinge Schnittverletzungen an den Unterarmen beigebracht. Das hat die Polizeipressestelle gestern bestätigt. Obwohl die Wunden im Krankenhaus genäht werden mußten, geht die Polizei nicht von Selbstmordversuchen aus. Die Frauen hätten im Krankenhaus gescherzt und gelacht, sagte ein Polizeisprecher.
Die Asylgruppe Ostertor, die sich für Abschiebehäftlinge engagiert, widerspricht dieser Darstellung. Die Frauen aus Litauen und Rußland hätten versucht, sich umzubringen, weil man ihnen verboten habe, ihre Zeit im Aufenthaltsraum zu verbringen. Die Frauen seien in einer Zelle isoliert worden.
Derzeit sind 16 Männer und vier Frauen gemeinsam im Polizeigewahrsam in der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen untergebracht. Nach Angaben der Polizei sollen die Frauen im Aufenthaltsraum Sex mit männlichen Häftlingen gehabt haben. Außerdem sollen sie sich am Fenster entblößt haben, so daß die Strafhäftlinge der JVA-Oslebshausen während der Freistunde „in Trauben“vor dem Fenster des Polizeigewahrsams gestanden hätten. Daraufhin hätten die Beamten den Frauen den Aufenthaltsraum verboten und ihnen eine Zelle zugewiesen. Die Polizei geht davon aus, daß es sich um Prostituierte handelt.
Die Frauen hätten lediglich mit den Männer geflirtet, betonte hingegen Ghislaine Valter von der Asylgruppe. Daß Männer und Frauen gemeinsam in der Abschiebehaft untergebracht werden, sei ein „Skandal“. Frauen seien im Polizeigewahrsam „die absolute Ausnahme“, versicherte dagegen die Polizei. Für solche Ausnahmefälle könne man den Polizeigewahrsam nicht extra umbauen. Die Justizvollzugsanstalt Blockland, in der weibliche Häftlinge untergebracht sind, würde die Frauen nur aufnehmen, wenn im Polizeigewahrsam keine Zelle mehr frei sei.
Hans Meyer-Mews, der Anwalt der Frauen, geht davon aus, daß die Frauen rechtswidrig in Abschiebehaft genommen wurden. Sie seien illegal nach Deutschland eingereist. Meyer-Mews hat inzwischen Asylantrag gestellt und die sofortige Freilassung der Frauen beim Amtsgericht beantragt. Bis über die Anträge entschieden sei, hätten sie ein Aufenthaltsrecht. Auf die Frage, mit welcher Begründung die Frauen Asyl beantragen wollen, wußte Meyer-Mews allerdings keine Antwort: „Darüber habe ich noch gar nicht mit denen gesprochen.“ kes
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen