: Die Freiheit geb' ich dir
■ BHG gibt Banken recht: Kreditkarten dürfen im Ausland Zusatzgebühren kosten
Karlsruhe (rtr) – Wer seine Kreditkarte im Ausland benutzt, muß dafür weiterhin zusätzliche Gebühren bezahlen. Dies entschied gestern der Bundesgerichthofs (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Der für das Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat wies damit die Klage des Verbraucherschutzvereins in Berlin ab, der einen Musterprozeß gegen die Barclays Bank angestrengt hatte. Er sah in der Zusatzgebühr eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Nach Auffassung des BGH steht es den Kreditkarten- Unternehmen frei, diese Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen.
Barclays verlangt bei einem Kreditkarteneinsatz im Ausland 2,39 Prozent der Rechnungssumme als Zusatzgebühr, da bei Auslandsüberweisungen höhere Kosten entstünden. Die Höhe der Kosten wird allerdings nur in Preislisten mitgeteilt, die der Kunde anfordern muß. Auch andere Kreditkarten-Unternehmen geben die Höhe der Auslandsgebühren nur auf Anfrage bekannt, sie liegen in der Regel bei einem Prozent.
Der Verbraucherschutzverein machte in der mehrstündigen Anhörung unter anderem geltend, daß die Bekanntgabe der Gebühren auf schwer zugänglichen Preislisten gegen das Transparenzgebot verstoße. Zudem hatte der Verbraucherschutzverein bezweifelt, daß für einen rein technischen Vorgang wie der Umrechnung überhaupt Kosten anfallen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in der Vorinstanz die Gebühren für unzulässig erklärt. Es hatte moniert, daß die Klausel über Zusatz- gebühren nicht erkennen lasse, für welche konkreten Aufwendungen der Bank der zusätzliche Preis zu zahlen sei.
Der BGH lehnte die Klage der Verbaucherorganisation nun aus rein juristischen Gründen ab. Die richterliche Kontrolle von Geschäftsbedingungen könne nur dann erfolgen, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere rechtliche Vorschriften abänderten. Im Kreditkartengeschäft fehle es aber an gesetzlichen Leitbildern. Die Vertragsgestaltung unterliege der Privatautonomie. (AZ: XI ZR 167/96)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen