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Junge Polizistin wegen Körperverletzung verurteilt

■ Polizistin hatte eine Frau mit der Waffe lebensbedrohlich verletzt, Staatsanwalt forderte ihren Freispruch

Die Polizistin, die im Oktober des vergangenen Jahres bei einer Fahrzeugkontrolle in Bremen-Vahr mit ihrer Schußwaffe eine 18jährige lebensbedrohlich verletzt hat, ist gestern vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verwarnt worden. Darüber hinaus ist die 28jährige Polizeibeamtin zu einer Geldstrafe von 7.200 Mark verurteilt worden. Die Strafe wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muß die Polizistin 5.000 Mark Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Als Richter Friedrich Kornblum das Urteil gesprochen hatte, war die Erleichterung in den Gesichtern der Eltern, Freunde und Verwandten des Opfers deutlich zu sehen. Kurz zuvor hatte Staatsanwalt Gottschalk mit seinem Plädoyer bei den Angehörigen und dem Opfer für Entrüstung gesorgt. Gottschalk, der sich während des gesamten Prozesses mehr als Verteidiger für die Polizistin denn als Ankläger gebährdet hatte, beantragte Freispruch. Die Polizistin sei für den Dienst an der Waffe nur mangelhaft ausgebildet worden, argumentierte er. Das sei ein „Dienstherren-Problem“, für das die Polizistin nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne.

In der Tat hatte die Vernehmung des Schießausbilders der Polizistin die mangelhafte Ausbildung von niedersächsischen Polizeibeamten an der umstrittenen Dienstwaffe P 7 verdeutlicht. Die Waffe gilt als besonders gefährlich, weil sich der Schuß schon beim Entsichern lösen kann. Nur einmal im Jahr proben Niedersachsens Polizeibeamte den Ernstfall mit der P 7. In Bayern, neben Niedersachsen das zweite Bundesland, in dem die umstrittene Waffe eingesetzt wird, üben die Beamten den Umgang mit der P 7 einmal im Monat. Der Schießausbilder, ein etwa zwei Meter großer Mann mit breiten Schultern, machte im Zeugenstand eine jämmerliche Figur. „Da kann ich nichts zu sagen, das kommt auf den Einzelfall an“, versuchte er den Fragen immer wieder auszuweichen. „Nachsitzen gibt es bei Ihnen nicht“, wollte der Richter beispielsweise über die Möglichkeit der Nachschulung von schlechten Schützen wissen. „Theoretisch schon“, sagte der Ausbilder. In der Praxis sei das aber noch nie vorgekommen. Von den Unfällen mit der umstrittenen Dienstwaffe, die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten, hatte der Schießausbilder offenbar nichts mitbekommen. „Ich hab' mal was von einem Fall aus Bayern gehört“, sagte er.

Daß es bei der Ausbildung der Beamtin zu „eklatanten Versäumnissen“gekommen war, räumte auch der Anwalt des Opfers ein. Trotzdem habe sich die Polizistin am Einsatzort falsch verhalten. Möglicherweise aus „Übereifer“habe sie sich selbst in eine Streßsituation „hineinkatapultiert“. In dem Notruf sei lediglich die Rede davon gewesen, daß die Begleiter des Opfers eine Machete in ihrem Auto gehabt hätten. „Das hätte nicht zu einer wilden Verfolgungsjagd führen dürfen.“

Daß bei diesem Einsatz offenbar „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“worden war, sah auch Richter Kornblum so. Gerade weil die Beamtin noch so unerfahren gewesen sei, hätte sie sich mehr zurückhalten sollen. Stattdessen sei sie diejenige gewesen, die als erste am Wagen gestanden und schließlich auch geschossen hätte.

Anhand des Schußverlaufes war durch den Gutachter im Prozeß auch bewiesen worden, daß die Polizistin die Waffe aufrecht gehalten hatte. Die Polizeibeamtin hatte zunächst ausgesagt, sie habe die Waffe nach unten gehalten. Auch das Opfer hatte ausgesagt, sie habe gesehen, daß der Lauf auf sie gerichtet gewesen sei. Staatsanwalt Gottschalk hatte diese Angaben seinerzeit mit einem Kopfschütteln und scharfen Fragen an das Opfer quittiert. Für die Polizistin hingegen fand er auf dem Gerichtsflur tröstliche Worte: „Das Schlimme ist, daß es jetzt ja weiter geht“, sagte er in der Verhandlungspause offenbar mit Blick auf das anstehende Disziplinarverfahren. „Aber Sie müssen doch schon an meinen Fragen gemerkt haben, daß ich auf Freispruch plädieren würde. Ich habe sogar probe-plädiert.“ kes

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