piwik no script img

Von der Haft verschont

■ Mehrjährige Haftstrafen im Giftgasprozeß. Geständnisse waren für Manager strafmildernd

Mönchengladbach (AFP) – Im Prozeß um die Lieferung von Giftgas-Technologie nach Libyen hat das Landgericht in Mönchengladbach gestern mehrjährige Haftstrafen gegen die beiden angeklagten Manager verhängt. Wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilten die Richter den Geschäftsmann Detlev C. zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis, den mitangeklagten Udo B. zu drei Jahren und sechs Monaten. Strafmildernd wertete das Gericht die Geständnisse der Angeklagten. Beide Geschäftsmänner erhielten Haftverschonung, müssen also vorerst nach 15 Monaten Untersuchungshaft nicht zurück ins Gefängnis.

Zwischen 1990 und 1993 hatten die beiden Manager hochmoderne Prozeßrechner und Schaltschränke zur Giftgasproduktion nach Libyen geliefert und damit rund 11,9 Millionen Mark erwirtschaftet. Wegen der Geständnisse der Angeklagten habe es im Strafmaß einen „ganz wesentlichen Abschlag“ gegeben, so der Richter.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen