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CDU will Härte gegen Ausländer zeigen

■ Abschiebung von Kriminellen, Beugehaft gegen Asylbewerber

Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion sollen ausländische Straftäter bereits abgeschoben werden, wenn sie zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Angesichts zunehmender Straftaten sogenannter Reisetäter gehe die vom Bundestag beschlossene zwingende Ausweisung bei Haftstrafen von drei statt bisher fünf Jahren nicht weit genug, sagte gestern der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dieter Hapel. Die Bundesregierung solle regeln, daß die Täter die weitere Strafe in ihrer Heimat verbüßen könnten. Der Anstieg der Schleuserkriminalität mache auch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft erforderlich. 478 Schleuserfälle seien im ersten Halbjahr registriert worden, 105 waren es im selben Zeitraum 1996. Jährlich würden 2.000 Kinder „professionell“ in die Stadt gebracht, um vorrangig Straftaten zu begehen. Auch sollten Asylbewerber, die keine oder unrichtige Angaben über ihre Heimat machen, um eine Abschiebung zu verhindern, künftig notfalls mit Beugehaft zu korrekten Auskünften gezwungen werden. Diese Personen müßten von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. ADN

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