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Horrorprozesse gesühnt

■ Vier Jahre Gefängnis für Richterin, die in Waldheimer Prozessen Todesurteile verhängte

Leipzig (AP) – Erstmals ist gestern eine Richterin der berüchtigten Waldheimer Prozesse im Jahr 1950 zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig verhängte gegen die 79jährige Irmgard Jendretzky vier Jahre Haft wegen zwölffacher Rechtsbeugung, davon fünf in Tateinheit mit Totschlag, versuchten Totschlags und sechs Fällen von Freiheitsberaubung. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. In früheren Verfahren waren drei ehemalige Waldheim- Richter lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Günter Schnaars sagte in seiner Urteilsbegründung, die Angeklagte habe während der Waldheimer Prozesse ständig gegen „elementarste Grundlagen der staatlichen Ordnung“ verstoßen. Damals fällten als SED-linientreu geltende Richter in Schnellverfahren 3.324 Urteile, darunter 32 Todesurteile, gegen Mitläufer des Naziregimes, Gegner des stalinistischen Systems, zufällig Aufgegriffene und Straftäter. 24 Todesurteile wurden vollstreckt.

Jendretzky, die das Urteil mit unbewegtem Gesicht aufnahm, hatte in ihrer Zeit als Beisitzende Richterin nach Auffassung des Gerichts unangemessen hohe Haftstrafen sowie fünf Todesurteile mitzuverantworten. Die Angeklagten bekamen damals fast nie einen Verteidiger. Bei den meist nichtöffentlichen Prozessen kam es nach den Worten Schnaars' zu keiner Beweisaufnahme. Die Beweisanträge seien mit „abenteuerlichen“ Begründungen abgeschmettert worden. Diese Mängel habe die Angeklagte erkannt, aber wissentlich dagegen verstoßen.

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