: Wasserpreise vor Gericht durchgefallen
■ Hauseigentümervereinigung verlangt die Offenlegung der Kalkulation der Wasserbetriebe
Die Hauseigentümervereinigung Haus und Grund will die Wasserbetriebe nach zwei erfolgreichen Klagen zur Offenlegung der Kalkulation ihrer Wassergebühren zwingen. Sollten sie dies nicht bis Ende Januar 1998 nachvollziebar darstellen, werden Hauseigentümer zur Klage gegen die Wasserbetriebe aufgefordert, kündigte Dieter Blümmel von Haus und Grund gestern an.
„Wir wollen keinen Wasserkrieg vom Zaun brechen, werden ihn aber führen, wenn es denn nicht anders geht“, bekräftigte er. Hauseigentümern werde geraten, ihre Wasserrechnung nur noch mit dem Vermerk „vorbehaltlich der Rückforderung“ zu zahlen. Da die Betriebe ihre Kalkulation nicht offenlegen, könne derzeit auch nicht gesagt werden, um wieviel die Gebühren überhöht sein könnten.
In zwei Musterprozessen vor dem Landgericht seien die Wasserbetriebe erstinstanzlich zur vollständigen Rückzahlung der Wasserechnung für 1994/95 an zwei Hauseigentümer verurteilt worden, sagte Rechtsanwalt Klaus- Martin Groth. Die Urteile seien ergangen, da die Wasserbetriebe in dem Prozeß nicht willens waren, ihre Kalkulation aufzuschlüsseln. Es sei nicht auszuschließen, daß den hohen Wasser- und Abwassertarifen keine richtige Kalkulation zugrunde liegt, sagte Groth. Berlin liege mit Preisen für Wasser und Abwasser von 8,30 Mark pro Kubikmeter bundesweit Spitze. In Bayern werde gut gewirtschaftet, deshalb seien die Preise pro Kubikmeter mit 4,54 Mark nur halb so hoch.
Die Wasserbetriebe haben die Wasserpreisurteile unterdessen zurückgewiesen. Die Entscheidungen seien formell und nicht sachlich begründet. Man werde deshalb Berufung einlegen. Außerdem belege eine Untersuchung die unterdurchschnittlichen Preise der Wasserbetriebe im Städtevergleich. dpa
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