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Körting für Verjährung

■ Frist für Vereinigungsdelikte beibehalten

Wegen verfassungsrechtlicher und politischer Bedenken hat der neue Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) die Verlängerung der Verjährungsfrist für Delikte der Regierungs- und Vereinigungskriminalität kritisiert. Wer Rechtsungleichheit in West und Ost schaffe, die sich nicht aus zwingenden Gründen ergebe, „zieht sieben Jahre nach der Wiedervereinigung eine neue Grenze, diesmal eine Rechtsgrenze, quer durch das Land“, erklärte Körting gestern, einen Tag vor der Beratung des Gesetzes im Bundesrat. Berlin werde im Bundesrat seine Ablehnung des Gesetzes deutlich machen, kündigte der Senator an. ADN

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