: Anklage gegen rechte Terroristen
■ Zwei Gründer einer „Werwolf“-Gruppe müssen sich vor Gericht verantworten
Karlsruhe (dpa) – Zum ersten Mal seit den 80er Jahren hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zwei Rechtsextremisten wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Ein 34 Jahre alter arbeitsloser Dachdecker und ein 31 Jahre alter Gelegenheitsarbeiter müssen sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verantworten, weil sie der Anklage zufolge zur Gründung einer „Werwolf“- Gruppe rechtsextremistische Schriften an potentielle Mitglieder der Gruppe verschickt sowie sich mit Waffen und Sprengstoff ausgerüstet hatten. Dies teilte Generalbundesanwalt Kay Nehm mit.
Die beiden Angeklagten, die sich bei der inzwischen verbotenen rechtsextremistischen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) kennengelernt hatten, sollen geplant haben, mit Hilfe von Werwolf-Gruppen gewaltsam ein nationalsozialistisches Regime in Deutschland wiederzuerrichten. Unter den Pseudonymen „Hans Westmar“ und „Autorenkollektiv Werwolf“ verfaßten und verbreiteten sie ein vierbändiges Werk mit Propagandamaterial und einem „Handbuch für improvisierte Sprengtechnik“.
Zwischen 1977 und 1988 waren insgesamt sieben rechtsterroristische Gruppen zerschlagen worden, darunter die sogenannte Wehrsportgruppe Hoffmann und die von dem rechtsextremistischen früheren Rechtsanwalt Manfred Roeder unterstützten Deutschen Aktionsgruppen.
Unterdessen ist ein Rechtsradikaler wegen des illegalen Aufmarsches in Worms anläßlich des Todestages von Rudolf Heß am 17. August 1996 zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei weitere Männer erhielten Geldstrafen. Alle drei Angeklagten hätten eine nicht angemeldete Versammlung unter freiem Himmel geleitet. In Worms demonstrierten an jenem Tag trotz bundesweiten Verbots mehr als 300 Rechtsradikale.
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