Wer zahlt fürs Recht?

■ Sind Fixerräume legal oder nicht: Hamburger Musterprozeß noch unklar

Ein Richterspruch soll Klarheit bringen: In einem Musterprozeß soll entschieden werden, ob Fixerraume legal sind oder nicht. Das kündigte die Justizbehörde bereits Anfang November an. Bis heute ist allerdings unklar, wer die Kosten des Verfahrens tragen soll. „Es wird geregelt, wenn es soweit ist“, mahnt Sprecherin Sabine Westphalen zur Geduld: „Das ist Teil des Konzeptes.“Der ehemalige Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem hatte vorgeschlagen, daß mehrere Institutionen, auch die BetreiberInnen der Fixerräume selbst, den Prozeß gemeinsam finanzieren sollen. Denn da alle weiteren Ermittlungsverfahren gegen MitarbeiterInnen während des Verfahrens ruhen würden, profitierten auch die Einrichtungen davon. Verhandelt wird auch mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Der Musterprozeß soll bis zum Bundesgerichtshof betrieben werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung ist erforderlich, weil zwischen Justizbehörde und Staatsanwaltschaft strittig ist, ob Fixerräume legal sind. Die Justizbehörde und auch Generalstaatsanwalt Arno Weinert bejahen das, während große Teile der Staatsanwaltschaft darauf beharren, daß in Druckräumen Junkies eine strafbare „Gelegenheit zum Konsum“verschafft werde.

In Schleswig-Holstein wollen derweil die Krankenkassen aus dem Methadonprogramm aussteigen, wenn sich die Rentenversicherer nicht an den Kosten von etwa 13 Millionen Mark jährlich beteiligen. SPD-Sozialministerin Heide Mosers Kommentar zu dieser Drohung: „Miese Tour“. ee