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Helfer statt Täter

■ Fall Reemtsma: Revisionsbegehren vom Bundesgerichtshof gestern abgewiesen

Die Verurteilung des an der Reemtsma-Entführung vor knapp zwei Jahren beteiligten Peter Richter wegen Beihilfe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies gestern in Leipzig die Revision des Entführungsopfers Jan Philipp Reemtsma ab, der eine Einstufung von Richter als Mittäter erreichen wollte.

Reemtsmas Anwalt Johann Schwenn hatte das Gericht aufgefordert, den Schuldspruch für den vom Hamburger Landgericht lediglich wegen „Beihilfe an der Entführung“zu fünf Jahren Haft verurteilten Peter Richter zu ändern. Richter solle statt dessen als Mittäter verurteilt werden. Dessen Verteidigerin Gertraut Stieler hatte verlangt, die Revision von Reemtsma zu verwerfen. Ihr Mandant sei nicht in die Planung eingeweiht gewesen, habe im juristischen Sinne keine Tatherrschaft gehabt und jeweils nur im Auftrag gehandelt.

Das Hamburger Landgericht hatte im März vorigen Jahres neben Richter als weiteren Täter Wolfgang Koszics zu zehneinhalb Jahren Haft wegen Mittäterschaft beim erpresserischen Menschenraub verurteilt. Weiterhin flüchtig ist der mutmaßliche Kopf der Entführerbande Thomas Drach. Auch ein Großteil des Lösegelds von 30 Millionen Mark ist weiterhin verschwunden. dpa

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